Posts mit dem Label Arbeitgeber werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Arbeitgeber werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 20. Dezember 2016

Das Abkommen von Saltsjöbaden

Das Abkommen von Saltsjöbaden (Saltsjöbadsavtalet), das am 20. Dezember 1938 vom Gewerkschaftsbund LO und der Arbeitgebervereinigung SAF unterschrieben wurde, entwickelte sich sehr schnell zu einem Stützpfeiler des sogenannten schwedischen Modells, da dieses Abkommen zu Fragen des Arbeitsmarkts anschließend von allen anderen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden als Basis anerkannt wurde und zu einem Vorteil sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wurde. Erst nach einem knapp 70-jährigen Bestehen des Abkommens zeigten sich auch Nachteile des Saltsjöbadsavtalet und die Arbeitgeberverbände setzten sich, wenn auch vergebens, für eine grundlegende Änderung des Abkommens ein.

Die Jahre vor dem Abkommen von Saltsjöbaden waren, mit dem Aufkommen der Arbeiterbewegungen, von mehreren Großstreiks und Unruhen geprägt und insbesondere die Fronten zwischen LO und SAF hatten sich verhärtet, da die Arbeitgeber keinerlei Zugeständnisse machen wollten. Als jedoch 1936 die Sozialdemokraten endgültig die Macht in Schweden übernahmen, waren die Arbeitgeber zum Umdenken gezwungen, da der politische linke Druck kaum zum Vorteil der Arbeitgeber sein konnte, es daher sinnvoll wurde bei Streitigkeiten die politische Macht zu reduzieren oder auszuschließen.

Das Abkommen von Saltsjöbadet umfasst vor allem vier verschiedene Gebiete, wobei der wichtigste Punkt dabei war immer zu Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zu greifen und das politische Eingreifen bei einem Arbeitskonflikt auszuschließen war. Im Saltsjöbadsavtalet wurde auch klar geregelt in welcher Weise Verhandlungen zwischen den Parteien zu erfolgen hatten, welche Bedingungen bei Kündigungen gelten und welche Arbeiten auch im Falle eines Streiks durchgeführt werden müssen. Einige dieser Punkte wurden später neu verhandelt, ohne jedoch aus dem Rahmenwerk zu verschwinden, sondern lediglich um gesellschaftlichen und arbeitsrechtlichen Bedingungen angepasst zu werden.


20. Dezember 1483: Dialogus creatorum, das erste gedruckte Buch Schwedens
20. Dezember 1537: König Johan III., der Bauherr Schwedens
20. Dezember 1851: Der schwedische Nationalökonom Knut Wicksell
20. Dezember 1946: Peps Persson bringt Blues und Reggae nach Schweden
20. Dezember 1977: Die schwedische Sängerin Sonja Aldén 

Copyright: Herbert Kårlin

Dienstag, 28. Januar 2014

Die Gründung des schwedischen Arbeitsgerichts

Nachdem das schwedische Arbeitsgericht in Stockholm offiziell am 1. Januar 1929 seine Arbeit aufgenommen hatte, kam es bereits am 28. Januar 1929 zur ersten Verhandlung, die allerdings mehr eine grundlegende Frage zum Arbeitsrecht klären sollte, denn in der Tat war die Gründung des Arbeitsgerichts die Folge eines Gesetzes hinsichtlich der Abgrenzung der Fragen zu den gewerkschaftlichen Absprachen, das nur ein Jahr vorher verabschiedet worden war ohne über ein juristisches Kontrollorgan zu verfügen.

Bereits die Idee der Gründung des schwedischen Arbeitsgerichts zeigt, dass dieses Gericht nicht für die Probleme eines Arbeiters oder Angestellten gedacht war, sondern die Streitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern klären sollte. Die Entscheidungen betrafen daher bis 1947 ausschließlich Tarifverträge und die Frage nach der Mitbestimmung, also welche Rechte Gewerkschaftsvertreter innerhalb eines Unternehmens haben. Arbeitsstreitigkeiten wurden bis zu dieser Zeit grundsätzlich von den Amtsgerichten behandelt.

Die Veränderungen in den Jahren 1947, 1966 und letztmals 1977 waren vor allem organisatorischer Natur, wobei es seit 1977 ausgeschlossen ist, dass eine Privatperson sich direkt an das Arbeitsgericht wendet, selbst wenn es sich um Fragen des Arbeitsrechts oder die Rechtmäßigkeit eines Tarifvertrags handelt. Eine Privatperson muss sich seither grundsätzlich an das Amtsgericht wenden und das Arbeitsgericht übernimmt bei arbeitsrechtlichen Fragen lediglich die Rolle des Berufungsgericht. Auf der anderen Seite kann jedoch eine Einzelperson in gewissen Fällen, als Beklagter, direkt vor das Arbeitsgericht geladen werden.


28. Januar 1568: Das Schicksal des Kronprinzen Gustav Eriksson Vasa
28. Januar 1668: Die Gründung der schwedischen Universität Lund 
28. Januar 1966: Die bedeutendste Schulreform Schwedens 
28. Januar 1999: Torgny T. Segerstedt verändert die schwedische Gesellschaft 
28. Januar 2002: Astrid Lindgren, von Pippi Langstrumpf bis zu Emil und Ronja 
28. Januar 2003: Das Rauchverbot in schwedischen Restaurants

Copyright: Herbert Kårlin

Donnerstag, 17. Januar 2013

Der erste große Konflikt der Hotelbranche Schwedens

Anfang Januar 1938 sollte zwischen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft der Angestellten in Hotels und Restaurants ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen werden, was jedoch bereits am 17. Januar 1938 zum lockout (Aussperren) von 20.000 Angestellten führte und damit zu einem Konflikt wurde, der insgesamt neun Monate lang andauerte und beide Seiten in eine sehr schwierige Situation manövrierte. Nahezu alle Hotels und Restaurants Schwedens mussten dabei rund zwei Monate lang geschlossen werden.

Diese Entwicklung war jedoch zu erwarten, da die Gewerkschaft SHR (Sveriges centrala hotell- och restaurangförening) in den 30er Jahren immer mehr Mitglieder zählte und begonnen hatte ein landesumgreifendes Netz aufzubauen bei dem die Vertrauensmänner sehr geschickt verhandeln konnten. Die Arbeitgeber gerieten in eine Paniksituation und befürchteten, dass die Gewerkschaft nicht nur bessere Arbeitsbedingungen fordern würden, sondern auch erhebliche Lohnerhöhungen. Dem wollten sie vorbeugen indem sie noch bevor die Verhandlungen ernsthaft begonnen hatten, zum Aussperren griffen.

Die Gewerkschaft wiederum wollte den Arbeitgebern eigentlich nur ein unruhiges Wochenende bereiten und hatten im Grunde vor den aktuellen Tarifvertrag zu verlängern und lediglich zu verhindern, dass die Gehälter sinken, was die ursprüngliche Idee der Arbeitgeber war. Die Arbeitgeber hatten jedoch nicht damit gerechnet, dass die Medien die Seite der Arbeitnehmer einnehmen würden. Letztendlich mussten sie daher eine Kürzung der Arbeitszeit von 189 Stunden auf 177 Stunden hinnehmen und höhere Gehälter bezahlen. Das Ergebnis stützte natürlich die Position der Gewerkschaft, die dann gestärkt aus der Situation hervorging.


17. Januar 1861: Malla Silfverstolpe und der literarische Salon in Uppsala
17. Januar 1944: Jan Guillou, vom Sozialismus zum historischen Roman
17. Januar 1944: Jan Guillou, der wegen Spionage verurteilte Schriftsteller

Copyright: Herbert Kårlin