Sonntag, 22. Juni 2014

Das schwedische Zweikammersystem

Am 22. Juni 1866 wurde in Schweden mit der Einführung des Zweikammersystems dem Adel sein Einfluss auf die Politik des Landes genommen, was man als einen Schritt zur Demokratie bezeichnen kann, auch wenn Frauen bis 1919 vom allgemeinen Wahlrecht ausgeschlossen waren und die heutige Regierungsform mit einer Kammer erst 1971 in Schweden eingeführt wurde. Aber bereits mit der Reform im Jahre 1866 war Schweden eines der letzten europäischen Länder, die ein moderneres Wahlsystem einführten und auf gewisse alte Vormachtstraditionen verzichteten.

Aber auch wenn mit der Einführung des Zweikamersystems in Schweden der Adel seine Macht verlor, so konnten auch damals die Bürger nur die 190 Repräsentanten der zweiten Kammer in direkter Wahl wählen. Über die Mitglieder der Ersten Kammer konnten, über eine indirekte Wahl, nur jene Schweden entscheiden, die in der Regel älter waren und ein hohes Kapital oder Grundbesitz aufweisen konnten. Auf diese Weise wollte man übereilte Beschlüsse von beiden Seiten verhindern, gab jedoch dem Kapital eine gewisse Vormacht, die sich vor allem in der lokalen Politik des Landes zeigte. Erst ab 1933 bekamen dann alle Schweden ein einheitliches Wahlrecht, das nun auch die Zusammensetzung der Ersten Kammer beeinflussen konnte.

Im Gegensatz zu den Zweikammersystemen anderer Länder, hatte man in Schweden allerdings beiden Kammern die gleiche Macht gegeben, was jedoch auch bedeutete, dass jede Kammer durch ein Veto die Vorschläge der anderen Kammer blockieren konnte und Veränderungen daher teilweise sehr viel Zeit benötigten, andererseits aber auch ermöglichten, dass Tage Erlander schwedischer Ministerpräsident bleiben konnte obwohl er 1956 die Mehrheit in der Zweiten Kammer verloren hatte. Politische Manöver erlaubten es bereits mit dem Zweikammersystem, dass eine Minorität den Ministerpräsidenten an der Macht halten konnte und eine Minorität das Land regieren durfte, was von 1951 bis 1960 die gesamte politische Linie Schwedens beeinflusste.


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Copyright: Herbert Kårlin

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