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Freitag, 23. November 2012

Hausangestellte auf dem Lande in Schweden

Am 23. November 1833 wurde in Schweden ein Gesetz (Legostadgan) verabschiedet, das die Arbeitsverhältnisse von Hausangestellten auf dem Lande regelte, ein Gesetz, das bis zum 24. Oktober 1926 gelten sollte und damit das erste Gesetz dieser Art aus dem Jahre 1664 ersetzte. Auch wenn man das neue Gesetz geradezu als Revolution betrachtete, so ist vieles davon heute weniger als Revolution zu sehen, sondern mehr ein Sklavenvertrag, zumal auch die körperliche Züchtigung erst am 1. Oktober 1858 für die erwachsene Gruppe an Angestellten abgeschafft wurde.

Das neue Gesetz sollte allerdings nicht nur das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Hausangestellten, Mägden und Knechten regeln, sonder bereits im ersten Paragraphen konnte man lesen, dass jeder, der sich nicht selbst versorgen konnte, zwangsweise zu einem Dienst auf dem Land verpflichtet wurde. Wer sich weigerte, wurde bis 1919 von der Polizei dazu gezwungen und riskierte eine Strafe. Dies galt auch, wenn man den Vertrag mit dem Arbeitgeber vorzeitig brechen wollte.

Natürlich war auch die Arbeitszeit nun gesetzlich geregelt, denn die Angestellten mussten nun nur noch zwischen vier Uhr morgens und neun Uhr abends arbeiten und hatten das Recht auf drei Pausen am Tag um essen zu können. Nur am Sonntag nach der Hochmesse hatten sie frei. Wer allerdings, in den Augen des Arbeitgebers, eine schlechte Leistung brachte oder sich als unzuverlässig zeigte, musste nicht nur auf seinen Lohn verzichten, sondern war zusätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Erst im 19. Jahrhundert konnte dieses Gesetz durch das Aushandeln von individuellen Verträgen verbessert werden.


23. November 1899: Der moderne schwedische Künstler Sven Eriksson
23. November 1904: Die Skansen Kronan in Göteborg

Copyright: Herbert Kårlin

Dienstag, 29. Mai 2012

Körperstrafe und Dunkelhaft werden in Schweden abgeschafft

Nachdem Hausangestellte ab dem 1. Oktober 1858, zumindest offiziell, nicht mehr verprügelt werden durften (Husaga), war auch nach diesem neuen Gesetz die Körperstrafe in Gefängnissen weiterhin zulässig. Erst am 29. Mai 1938 trat dann ein weiteres Gesetz in Kraft, das die Körperstrafe auch in Gefängnissen verbot. Gleichzeitig wurde dabei auch die Dunkelhaft abgeschafft, die bis dahin bei Ungehorsam sehr häufig angewandt wurde und heute, wie auch das Auspeitschen, als Folter betrachtet wird.

Auch als durch eine Reform zu Beginn des 19. Jahrhunderts Landstreicher und Bettler nicht mehr in Arbeitshäusern und Gefängnissen untergebracht werden durften, so stieg die Anzahl der Gefängnisse in Schweden nahezu von Jahr zu Jahr und die Anzahl der Gefangen wurde so hoch, dass man mit dem Bau von Gefängnissen kaum noch nachkam. Die Unterbringung in Einzelzellen war unmöglich geworden und, um Ordnung in den überfüllten Gefängnissen zu halten, waren gewaltsame Körperstrafen vor den Augen anderen Gefangenen eine Methode Angst zu verbreiten.

Aber natürlich waren Körperstrafen und Dunkelhaft nicht nur dafür gedacht Ordnung zu halten, sondern die Gefangenen mussten durch Arbeit auch den gesamten Unterhalt des Gefängnisses finanzieren. War die Arbeitsleistung zu gering, so wurde zuerst am Holz für die Wärme in den Arbeitsräumen und am Essen der Gefangenen gespart. Bevor dann auch die Wächter durch eine schlechte Arbeitsleistung betroffen waren, griffen diese zu exemplarischen Körperstrafen, die oft in brutale Gewalt ausuferten, aber die Arbeitsleistung wieder steigerten. Mit der Abschaffung der Körperstrafen in Gefängnissen musste daher in Schweden der gesamte Strafvollzug reformiert werden.


29. Mai 1940: Hemvärnet, eine paramilitärische Einheit in Schweden
29. Mai 1985: Der mysteriöse Tod der Journalistin Cats Falck 

Copyright: Herbert Kårlin