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Dienstag, 29. Mai 2012

Körperstrafe und Dunkelhaft werden in Schweden abgeschafft

Nachdem Hausangestellte ab dem 1. Oktober 1858, zumindest offiziell, nicht mehr verprügelt werden durften (Husaga), war auch nach diesem neuen Gesetz die Körperstrafe in Gefängnissen weiterhin zulässig. Erst am 29. Mai 1938 trat dann ein weiteres Gesetz in Kraft, das die Körperstrafe auch in Gefängnissen verbot. Gleichzeitig wurde dabei auch die Dunkelhaft abgeschafft, die bis dahin bei Ungehorsam sehr häufig angewandt wurde und heute, wie auch das Auspeitschen, als Folter betrachtet wird.

Auch als durch eine Reform zu Beginn des 19. Jahrhunderts Landstreicher und Bettler nicht mehr in Arbeitshäusern und Gefängnissen untergebracht werden durften, so stieg die Anzahl der Gefängnisse in Schweden nahezu von Jahr zu Jahr und die Anzahl der Gefangen wurde so hoch, dass man mit dem Bau von Gefängnissen kaum noch nachkam. Die Unterbringung in Einzelzellen war unmöglich geworden und, um Ordnung in den überfüllten Gefängnissen zu halten, waren gewaltsame Körperstrafen vor den Augen anderen Gefangenen eine Methode Angst zu verbreiten.

Aber natürlich waren Körperstrafen und Dunkelhaft nicht nur dafür gedacht Ordnung zu halten, sondern die Gefangenen mussten durch Arbeit auch den gesamten Unterhalt des Gefängnisses finanzieren. War die Arbeitsleistung zu gering, so wurde zuerst am Holz für die Wärme in den Arbeitsräumen und am Essen der Gefangenen gespart. Bevor dann auch die Wächter durch eine schlechte Arbeitsleistung betroffen waren, griffen diese zu exemplarischen Körperstrafen, die oft in brutale Gewalt ausuferten, aber die Arbeitsleistung wieder steigerten. Mit der Abschaffung der Körperstrafen in Gefängnissen musste daher in Schweden der gesamte Strafvollzug reformiert werden.


29. Mai 1940: Hemvärnet, eine paramilitärische Einheit in Schweden
29. Mai 1985: Der mysteriöse Tod der Journalistin Cats Falck 

Copyright: Herbert Kårlin

Donnerstag, 28. April 2011

Wasser und Brot in schwedischen Gefängnissen

Am 28. April 1938 wurden in schwedischen Gefängnissen dunkle Zellen und die Prygel (körperliche Strafe) abgeschafft, was als eine der bedeutendsten Reformen des Strafvollzugs des 20. Jahrhunderts in Schweden bezeichnet werden kann. Erstaunlich bei diesem Gesetz war vor allem, dass die körperliche Strafe des alten schwedischen Zivilrechts bereits im Jahre 1855 abgeschafft wurde, was sich jedoch nicht auf Strafgefangene in Gefängnissen ausdehnte.

Vita Gaveln, ehemaliges Frauengefängnis in Göteborg

Das erste offizielle Gefängnis Schwedens entstand 1624 in einem früheren Kloster auf Gråmunkeholmen in Stockholm. Im dortigen Tukthus wurden Bettler und „arbeitsscheues Gesindel“ untergebracht und im Barnhuset elternlose Kinder, die wie Zwangseigene von Joachim Firbrandt behandelt wurden. Die dort Gefangenen mussten vor allem in der Spinnerei, der Schmiede, der Weberei und der Seilherstellung arbeiten. Die Gefangenen erhielten dafür ihr Essen, jedoch keinerlei Lohn. Der gesamte Gewinn ging an Joachim Firbrandt.

Die härteste Zeit für Gefangene jeder Art kam jedoch mit einem Gesetz von 1653, in dem es hieß, dass Gefangene (selbst bei Mundraub) „slås i järn och arbeta för sitt brott“, also an Eisenketten festgemacht wurden und für ihre Taten viele Jahre arbeiten mussten. Die Arbeitstage begannen oft morgens um vier Uhr und endeten am Abend um zehn Uhr, außer am Sonntag. Die gefürchtetste Strafe in dieser Epoche war zur Carlstens Fästning nach Marstrand geschickt zu werden, einer Festung, in der viele Gefangene die harte Arbeit nicht überlebten.

28. April 1868: Hjalmar Procopé, ein finnlandschwedischer Dichter
28. April 1973: Siri Derkert, Erneuerin der öffentlichen Kunst

Copyright: Herbert Kårlin