Dienstag, 16. August 2011

Fingerabdrücke als Beweismittel in Schweden

Obwohl seit langem die Bedeutung von Fingerabdrücken bekannt war und die schwedische Polizei seit 1880 überlegte Fingerabdrücke bei der Aufklärung von Verbrechen zu benutzen, dauerte es noch bis 1906, bevor sie begann ein Register mit Fingerabdrücken von Verbrechern anzulegen und erst am 16. August 1912 stellte dann der Oberste Gerichtshof in Malmö fest, dass Fingerabdrücke in Schweden als offizielle Beweismittel gewertet werden konnten. Noch heute ist diese Technik, neben DNA-Beweisen, eines der wichtigsten Hilfsmittel bei der Verbrechensbekämpfung.

Die erste Person, die in Schweden dann im Jahre 1907 mit Hilfe der Fingerabdrücke identifiziert werden konnte, war Frans Oskar Roos, der im Klarasee in Stockholm in einen Plastiksack verpackt aus dem Wasser gezogen wurde. Da die Fingerabdrücke von Roos, wegen seiner früheren kriminellen Aktivitäten, bereits in den Registern zu finden war, so konnte seine Identität mit der damals neuen Technik sehr schnell festgestellt werden.

Allerdings dauerte es dann weitere 17 Jahre bis das erste Urteil in Schweden nur auf Grund von Fingerabdrücken gesprochen wurde. Erst in den 50er Jahren wurde dann auch die Technik entwickelt, in der Fingerabdrücke durch die chemische Ninhydrin-Methode sichtbar gemacht werden konnten, was ein bedeutender Sprung in der Kriminaltechnik war. Heute findet man in den schwedischen Registern rund 200.000 Fingerabdrücke gespeichert, die von jeder Polizeistation zur Beweisführung abgerufen werden können.

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Copyright: Herbert Kårlin

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