Sonntag, 2. Dezember 2012

Schweden verfügt weltweit über das erste Gesetz zur Pressefreiheit

Am 2. Dezember 1766 war Schweden das erste Land weltweit, das ein Gesetz zur Pressefreiheit einführte, auch wenn Gustav III. dieses Gesetz während seiner Regierungszeit zwischen 1772 und 1792 vorübergehend wieder außer Kraft gesetzt hatte und daher bereits 1792 eine modernere Version des ersten Gesetzes in Kraft trat, ohne dass jedoch die Grundprinzipien von 1766 geändert worden wären.

Dieses erste Gesetz Schwedens zur Pressefreiheit (Tryckfrihetsförordning) wurde in vielen Punkten bis heute beibehalten, denn bereits 1766 wurde die staatliche Zensur verboten, es wurde das Prinzip der Öffentlichkeit eingeführt, was bedeutet, dass staatliche Handlungen nicht geheim gehalten werden dürfen, und es wurde der Informant geschützt. Auch wenn dieses Gesetz sehr weit ging, so gab es natürlich auch eine Einschränkung, denn die Angelegenheiten der Kirche fielen nicht unter diese Bestimmungen und konnten daher selbst zensiert werden, was auch dazu führte, dass die Geschichtsschreibung selbst in dieser Zeit von der Kirche noch teilweise verfälscht werden konnte.

Das Gesetz zur Pressefreiheit, das in Schweden mehrmals abgeändert wurde und während des letzten Reichstags in Örebro im Jahre 1812 auch bedeutend eingeschränkt wurde, war vor allem deswegen von größter Bedeutung, da die gedruckten Worte bereits das ganze Volk erreichen konnten, was eine beachtliche Leistung war, wenn man bedenkt, dass es zu diesem Zeitpunkt bereits seit rund 300 Jahren die Druckpresse gab, die jedoch bis dahin nur vom Staat und der Kirche für ihre Zwecke benutzt werden konnten. Leider wurde die Pressefreiheit dieser ersten Tage im Laufe der folgenden Jahrhunderte immer wieder eingeschränkt und vor allem in Krisenzeiten und zu Kriegszeiten kehrte auch die Zensur zurück. Die heutige Pressefreiheit des Landes geht im Grunde nur bis zum Jahr 1949 zurück und hat nach wie vor seine Grenzen.


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Copyright: Herbert Kårlin

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