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Dienstag, 30. Oktober 2012

Der Weg zur Religionsfreiheit in Schweden

Auch wenn man den Begriff Svenska Kyrkan in Schweden bereits sehr früh verwendete, so taucht er erst im Jahre 1860 im ersten Dissenterlag, dem ersten liberaleren Kirchengesetz seit Gustav Vasa tatsächlich auf. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde auch jeder, der die Staatskirche verließ des Landes verwiesen, denn nach allgemeiner Meinung war der Bestand des schwedischen Staates von einer einheitlichen Kirche abhängig.

Als am 30. Oktober 1860 das erste der beiden Gesetze in Kraft trat, wurde es möglich die Svenska Kyrkan zu verlassen ohne dafür bestraft zu werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man gleichzeitig einer neuen Glaubensgemeinschaft beitrat die vom Staat genehmigt war. Dies bedeutete allerdings auch, dass die einzelnen Glaubensgemeinschaften völlig unter sich bleiben mussten und sich nicht vermischen konnten.

Mit dem zweiten Dissenterlag im Jahre 1873 wurden die Bestimmungen weiter geöffnet und man konnte, nach einer vorgegebenen Bedenkzeit, die Svenska Kyrkan auch ohne weitere Bedingungen verlassen, gemischte Ehen wurden zugelassen und die Eltern konnten frei entscheiden welcher Religion das Kind angehören sollte. Allerdings war es dann noch bis 1951 verboten keiner religiösen Gemeinde anzugehören, denn erst dann wurde die Religionsfreiheit in Schweden genehmigt.


30. Oktober 1807: Handelsmann Johanna aus Ödeshög

Copyright: Herbert Kårlin

Dienstag, 24. Januar 2012

Das Toleranzedikt erlaubt die Ausübung anderer Religionen

Am 24. Januar 1781 erließ der schwedische König Gustav III. das sogenannte Toleransediktet, das allgemein als Beginn einer gewissen Religionsfreiheit in Schweden betrachtet wird. Nach dem Toleransedikt durften erstmal Christen, die nicht der schwedischen Staatsreligion folgten, in Schweden ihre Religion beibehalten und in ihrem geschlossenen Kreis ausüben. Jede Art von Missionierung war jedoch weiterhin unter Strafe gestellt, wobei diese Christen auch nicht die schwedische Staatsangehörigkeit erhalten konnten. Der Papst nutzte dieses Edikt unmittelbar um ein apostolisches Vikariat in Schweden einzurichten.

Nur ein Jahr später unterzeichnete Gustav III. dann auch das Judereglementet, das die Situation der Juden in Schweden regelte. Diese Bestimmungen regelten die Einwanderung und den Aufenthalt der Juden im Lande. Sie durften sich allerdings nur in Stockholm, Göteborg und Norrköping niederlassen und nur dort ihren Gewerbe nachgehen. Alle Handwerkberufe, die von einer Gilde geregelt waren, waren ihnen verboten, wie auch jeder Markthandel außerhalb der ihnen zugeteilten Städte. Auch die Juden konnten jedoch nicht schwedische Staatsbürger werden.

Bis zu den Dissenterlagarna im Jahre 1860, als erstmals der Begriff „Svenska Kyrkan“ genannt wird und dem Folgegesetz im Jahre 1873 lockerten sich dann die Bestimmungen Schritt für Schritt, nicht zuletzt deshalb, weil Königin Josefina es bereits 1837 durchgesetzt hatte, dass in Stockholm eine katholische Kirche gebaut wurde. Ab 1873 konnten dann auch Schweden aus der Staatskirche austreten, vorausgesetzt, sie schlossen sich unmittelbar einer vom König zugelassenen christlichen Kirche an. Erst 1951 wurde in Schweden dann tatsächlich die Religionsfreiheit gewährt.

24. Januar 1954: Der Frufridagen in Schweden, ein freier Tag für die Frau

Copyright: Herbert Kårlin