Am 19. Mai 1951 beschloss das schwedische Parlament die Religionsfreiheit in Schweden einzuführen. Nach dieser Gesetzesänderung war es den Freikirchen Schwedens ab dem 1. Januar 1952 erlaubt offen für sich zu werben und auch Hochzeiten und Beerdigungen vorzunehmen. Erst nach dieser Gesetzesänderung war es schwedischen Bürgern auch möglich sich ganz von der Svenska Kyrkan zu lösen und sich einer anderen Kirche anzuschließen.
Wann das Christentum erstmals nach Schweden kam, ist nicht bekannt, sicher ist jedoch, dass der katholische Glaube bereits im Jahre 830 in Birka verbreitet wurde und sich ab dem Jahre 1000 in großen Teilen Schwedens festigen konnte. Allerdings setzte sich der katholische Glaube nie vollständig durch in Schweden und mit dem Uppsala Möte im Jahre 1593 mussten sich alle Schweden zwangsweise zur evangelisch-lutherischen Kirche bekennen. Diese Bestimmung wurde während des folgenden Jahrhunderts sowohl durch bürgerliche als auch kirchliche Gesetze immer weiter gefestigt.
Bis 1860 erlaubten diese Gesetze keinerlei Ausnahmen im schwedischen Reich, zumindest, was schwedische Bürger betraf. Erst in diesem Jahr wurde es einigen wenigen Freikirchen erlaubt eigene Gemeinschaften zu schaffen, ohne dass diese jedoch die gleichen Rechte erhielten, die die Svenska Kyrkan besaß. Schweden konnten ab dieser Epoche auch aus der Svenska Kyrkan austreten, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie sich gleichzeitig einer anderen, vom Staat zugelassenen, Kirche anschlossen. Freikirchen durften jedoch keinerlei Missionsarbeit ausführen um Gläubige von der Svenska Kyrkan abzuwerben.
Ausländer, die nach Schweden geholt wurden um dort Städte zu bauen oder Handel zu treiben, mussten sich der staatlichen Kirche Schwedens nicht zwangsweise anschließen und konnten daher ihren Glauben beibehalten. Die einzige Auflage war, dass sie diesem Glauben in Abgeschiedenheit nachgingen und Schweden nicht zum Irrglauben führten. Noch heute sind über 70 Prozent der Schweden, zumindest passiv, Mitglied der Svenska Kyrkan, der Einfluss der ehemaligen Staatskirche ist jedoch permanent am schwinden.
19. Mai 1793: Jean Eric Rehn und der gustavianische Stil Schwedens
19. Mai 1956: Der schwedische Regisseur Kristian Petri
Wann das Christentum erstmals nach Schweden kam, ist nicht bekannt, sicher ist jedoch, dass der katholische Glaube bereits im Jahre 830 in Birka verbreitet wurde und sich ab dem Jahre 1000 in großen Teilen Schwedens festigen konnte. Allerdings setzte sich der katholische Glaube nie vollständig durch in Schweden und mit dem Uppsala Möte im Jahre 1593 mussten sich alle Schweden zwangsweise zur evangelisch-lutherischen Kirche bekennen. Diese Bestimmung wurde während des folgenden Jahrhunderts sowohl durch bürgerliche als auch kirchliche Gesetze immer weiter gefestigt.
Bis 1860 erlaubten diese Gesetze keinerlei Ausnahmen im schwedischen Reich, zumindest, was schwedische Bürger betraf. Erst in diesem Jahr wurde es einigen wenigen Freikirchen erlaubt eigene Gemeinschaften zu schaffen, ohne dass diese jedoch die gleichen Rechte erhielten, die die Svenska Kyrkan besaß. Schweden konnten ab dieser Epoche auch aus der Svenska Kyrkan austreten, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie sich gleichzeitig einer anderen, vom Staat zugelassenen, Kirche anschlossen. Freikirchen durften jedoch keinerlei Missionsarbeit ausführen um Gläubige von der Svenska Kyrkan abzuwerben.
Ausländer, die nach Schweden geholt wurden um dort Städte zu bauen oder Handel zu treiben, mussten sich der staatlichen Kirche Schwedens nicht zwangsweise anschließen und konnten daher ihren Glauben beibehalten. Die einzige Auflage war, dass sie diesem Glauben in Abgeschiedenheit nachgingen und Schweden nicht zum Irrglauben führten. Noch heute sind über 70 Prozent der Schweden, zumindest passiv, Mitglied der Svenska Kyrkan, der Einfluss der ehemaligen Staatskirche ist jedoch permanent am schwinden.
19. Mai 1793: Jean Eric Rehn und der gustavianische Stil Schwedens
19. Mai 1956: Der schwedische Regisseur Kristian Petri
Copyright: Herbert Kårlin
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