Posts mit dem Label aktives Wahlrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label aktives Wahlrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 21. Januar 2012

Oscar II. will die Macht des Königs retten

Am 21. Januar 1829 wurde Oscar II. geboren, der zwischen 1871 und 1907 als König das schwedischen Reich führte. Oscar II. war vermutlich der König, der die meisten Veränderungen Schwedens erlebte, auch wenn unter ihm die Macht des schwedischen Königs gebrochen und die norwegisch-schwedische Union aufgelöst wurde. Oscar II. war zu sehr von sich selbst überzeugt als dass er Warnzeichen der Politik bemerkt hätte. Dieser Egoismus machte ihn zum letzten regierenden König des Landes.

Mit seinen konservativen Ideen kämpfte Oscar II. auf jeder Front dafür dem König die alleinige Macht über Schweden zurückzubringen und die parlamentarische Demokratie zu verhindern, die während seiner Regierungszeit in ganz Europa auf dem Vormarsch war. Ein bedeutendes Problem war dabei seine Einstellung zum Recht der Frauen, die bereits vor seiner Machtübernahme das Wahlrecht forderten und bei den Sozialdemokraten Schwedens Gehör fanden. Nach Oscar II. hatte ein Frau nicht das nötige Verständnis über politische Fragen entscheiden zu können.

Viele seiner Ideen übernahm Oscar II. vom eisernen deutschen Kanzler Otto von Bismarck, dessen unnachgiebige Härte er bewunderte. Der Monarch träume selbst davon mit Deutschland und Italien einen Verband zu gründen, der gemeinsam gegen die Gefahr aus dem Osten kämpfen sollte, wobei er hierbei vor allem auf die deutsche Stärke bei Streitigkeiten hoffte, auch wenn er die schwedische Armee bedeutend verstärkt hatte. Oscar II. unterstützte Forschung und Industrie, vergaß jedoch dabei die Situation der Arbeiter, was ihm letztendlich die fast uneingeschränkte Macht kostete.

21. Januar 2002: Der Tod von Fadime Sahindal bewegt Schweden

Copyright: Herbert Kårlin

Freitag, 9. Dezember 2011

Schweden führt Wahlrecht für ausländische Bürger ein

Am 9. Dezember 1975 wurde in Schweden das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Bewohner des Landes eingeführt, die noch nicht naturalisiert sind oder auch ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten wollen. Das schwedische Parlament sah dies als Demokratisierung des Landes an, in dem Frauen erstmals im Jahre 1921 wählen konnten und sogar erst 1945 auch Arme bei den allgemeinen Wahlen in Schweden zugelassen wurden. Schweden nahm damit innerhalb nur eines Jahrhunderts alle Schritte der Demokratisierung des Wahlrechts.

Dies ist umso bemerkenswerter, wenn man bedenkt, dass noch 1892 in 44 schwedischen Gemeinden jeweils eine einzige Person über mehr als 50 Prozent aller Stimmen verfügte und damit allein über die Zukunft des Ortes entscheiden konnte. 1908 durften dann, nach den damaligen Bestimmungen, gerade einmal zehn Prozent aller Schweden ihre Stimme abgeben und ab 1945 durften dann auch Personen, die von der Sozialhilfe lebten oder in Konkurs gegangen waren, über die Führung des Ortes, der Region und des Landes entscheiden.

Das allgemeines Wahlrecht für ausländische Bürger, die in Schweden leben, hat natürlich einige Beschränkungen, denn nur Personen mit schwedischer Staatsangehörigkeit dürfen das Parlament wählen. Alle anderen können an Lokal- und Regionalwahlen teilnehmen und sich auch als Kandidat aufstellen lassen. Ein Unterschied besteht auch, ob der Wahlberechtigte aus einem europäischen Land kommt oder nicht, denn Europäer können, sobald sie eine Personennummer besitzen, an den Wahlen teilnehmen, während Nichteuropäer vorher drei Jahre lang ihren Hauptwohnsitz in Schweden haben müssen.

9. Dezember: Die Bedeutung des Annadagen (Annatag) in Schweden
9. Dezember 1936: Der schwedische Ministerpräsident Arvid Lindman 

Copyright: Herbert Kårlin