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Freitag, 23. November 2012

Hausangestellte auf dem Lande in Schweden

Am 23. November 1833 wurde in Schweden ein Gesetz (Legostadgan) verabschiedet, das die Arbeitsverhältnisse von Hausangestellten auf dem Lande regelte, ein Gesetz, das bis zum 24. Oktober 1926 gelten sollte und damit das erste Gesetz dieser Art aus dem Jahre 1664 ersetzte. Auch wenn man das neue Gesetz geradezu als Revolution betrachtete, so ist vieles davon heute weniger als Revolution zu sehen, sondern mehr ein Sklavenvertrag, zumal auch die körperliche Züchtigung erst am 1. Oktober 1858 für die erwachsene Gruppe an Angestellten abgeschafft wurde.

Das neue Gesetz sollte allerdings nicht nur das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Hausangestellten, Mägden und Knechten regeln, sonder bereits im ersten Paragraphen konnte man lesen, dass jeder, der sich nicht selbst versorgen konnte, zwangsweise zu einem Dienst auf dem Land verpflichtet wurde. Wer sich weigerte, wurde bis 1919 von der Polizei dazu gezwungen und riskierte eine Strafe. Dies galt auch, wenn man den Vertrag mit dem Arbeitgeber vorzeitig brechen wollte.

Natürlich war auch die Arbeitszeit nun gesetzlich geregelt, denn die Angestellten mussten nun nur noch zwischen vier Uhr morgens und neun Uhr abends arbeiten und hatten das Recht auf drei Pausen am Tag um essen zu können. Nur am Sonntag nach der Hochmesse hatten sie frei. Wer allerdings, in den Augen des Arbeitgebers, eine schlechte Leistung brachte oder sich als unzuverlässig zeigte, musste nicht nur auf seinen Lohn verzichten, sondern war zusätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Erst im 19. Jahrhundert konnte dieses Gesetz durch das Aushandeln von individuellen Verträgen verbessert werden.


23. November 1899: Der moderne schwedische Künstler Sven Eriksson
23. November 1904: Die Skansen Kronan in Göteborg

Copyright: Herbert Kårlin

Donnerstag, 30. Juni 2011

Arbeitsregelungen für Hausangestellte in Schweden

Am 30. Juni 1944 verabschiedete das schwedische Parlament erstmals ein Gesetz, das die Arbeitszeiten von Hausangestellten regelte. Das Gesetz trat am 1. November des gleichen Jahres in Kraft und wurde dann erst zum Juli 1971 den allgemeinen schwedischen Arbeitsbedingungen angepasst, das die Rechte der Hausangestellten erheblich verbesserte.

Das Gesetz von 1944 war so verfasst, dass es ausschließlich für Hausangestellte gültig war und sowohl Kindermädchen, also auch allgemein in Haus und Hof Angestellte ausnahm und dieser Gruppe daher nicht die gleichen Rechte zusprach. So galten, zum Beispiel, die im Gesetz vorgegebenen Arbeitszeiten bereits dann nicht, wenn die Angestellte auch in der Bäckerei, im Hotel, im Restaurant, im Stall oder anderen Stellen aktiv war. Mit dem Gesetz haben daher zahlreiche Arbeitgeber die Aufgaben ihrer Hausangestellten ausgedehnt, um den neuen Regeln nicht folgen zu müssen.

Die wichtigsten Teile des Hembiträdeslagen (Dienstmädchen-Gesetz) regelten die Arbeitszeiten und bestimmten, dass eine Hausangestellte in der Regel täglich ab 19 Uhr frei sein sollte, jeden dritten Sonntag für sich haben musste und ein Recht auf Urlaub hatte. Bei einer Krankheit von über 14 Tagen konnte sie jedoch mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist entlassen werden. Sollte sie TBC oder eine Geschlechtskrankheit bekommen, war ebenfalls eine fristlose Kündigung möglich.

30. Juni 1887: Erik Berglund, der Schauspieler, der einer Wurst den Namen gab
30. Juni 2006: Klippans Bruk, die erste Papierfabrik Schwedens

Copyright: Herbert Kårlin