Am 23. November 1833 wurde in Schweden ein Gesetz (Legostadgan) verabschiedet, das die Arbeitsverhältnisse von Hausangestellten auf dem Lande regelte, ein Gesetz, das bis zum 24. Oktober 1926 gelten sollte und damit das erste Gesetz dieser Art aus dem Jahre 1664 ersetzte. Auch wenn man das neue Gesetz geradezu als Revolution betrachtete, so ist vieles davon heute weniger als Revolution zu sehen, sondern mehr ein Sklavenvertrag, zumal auch die körperliche Züchtigung erst am 1. Oktober 1858 für die erwachsene Gruppe an Angestellten abgeschafft wurde.
Das neue Gesetz sollte allerdings nicht nur das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Hausangestellten, Mägden und Knechten regeln, sonder bereits im ersten Paragraphen konnte man lesen, dass jeder, der sich nicht selbst versorgen konnte, zwangsweise zu einem Dienst auf dem Land verpflichtet wurde. Wer sich weigerte, wurde bis 1919 von der Polizei dazu gezwungen und riskierte eine Strafe. Dies galt auch, wenn man den Vertrag mit dem Arbeitgeber vorzeitig brechen wollte.
Natürlich war auch die Arbeitszeit nun gesetzlich geregelt, denn die Angestellten mussten nun nur noch zwischen vier Uhr morgens und neun Uhr abends arbeiten und hatten das Recht auf drei Pausen am Tag um essen zu können. Nur am Sonntag nach der Hochmesse hatten sie frei. Wer allerdings, in den Augen des Arbeitgebers, eine schlechte Leistung brachte oder sich als unzuverlässig zeigte, musste nicht nur auf seinen Lohn verzichten, sondern war zusätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Erst im 19. Jahrhundert konnte dieses Gesetz durch das Aushandeln von individuellen Verträgen verbessert werden.
23. November 1899: Der moderne schwedische Künstler Sven Eriksson
23. November 1904: Die Skansen Kronan in Göteborg
Das neue Gesetz sollte allerdings nicht nur das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Hausangestellten, Mägden und Knechten regeln, sonder bereits im ersten Paragraphen konnte man lesen, dass jeder, der sich nicht selbst versorgen konnte, zwangsweise zu einem Dienst auf dem Land verpflichtet wurde. Wer sich weigerte, wurde bis 1919 von der Polizei dazu gezwungen und riskierte eine Strafe. Dies galt auch, wenn man den Vertrag mit dem Arbeitgeber vorzeitig brechen wollte.
Natürlich war auch die Arbeitszeit nun gesetzlich geregelt, denn die Angestellten mussten nun nur noch zwischen vier Uhr morgens und neun Uhr abends arbeiten und hatten das Recht auf drei Pausen am Tag um essen zu können. Nur am Sonntag nach der Hochmesse hatten sie frei. Wer allerdings, in den Augen des Arbeitgebers, eine schlechte Leistung brachte oder sich als unzuverlässig zeigte, musste nicht nur auf seinen Lohn verzichten, sondern war zusätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Erst im 19. Jahrhundert konnte dieses Gesetz durch das Aushandeln von individuellen Verträgen verbessert werden.
23. November 1899: Der moderne schwedische Künstler Sven Eriksson
23. November 1904: Die Skansen Kronan in Göteborg
Copyright: Herbert Kårlin
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