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Donnerstag, 5. Dezember 2013

Die schwedische Schauspielerin Dagmar Ebbesen

Als Dagmar Ebbesen am 5. Dezember 1954 im Alter von nur 63 Jahren starb, hatte sie 50 Jahre auf der Bühne und vor der Kamera verbracht, denn als Tochter von zwei Schauspielern begann ihre Karriere bereits mit 13 Jahren als sie bei Tummeliten im Östermalmteatern erstmals auftrat und im Jahre 1906 zu einem Vertrag mit Albert Ranft führte, der damals der Direktor von sechs privaten Theatern in Stockholm war und einer der wichtigsten Personen des damaligen Theatergeschehens in Schweden war.

In den folgenden Jahren zog Dagmar Ebbesen mit verschiedenen Theatergruppen durch Schweden und sammelte sehr viel Erfahrung auf der Bühne. Im Jahre 1916 wurde Ebbesen dann vom Folkteatern in Göteborg engagiert und 1919 wechselte sie zum Folkteatern in Stockholm, wo sie neun Jahre lang arbeitete, bevor die Schauspielerin dann mehr und mehr zum Film überging. Ihren wahren Durchbruch hatte Ebbesen im Jahre 1921, als sie im Lustspiel Hemslavinnor die Hausangestellte Kristin spielte. In dieser Rolle präsentierte sich Ebbesen über 500 mal vor ihrem Publikum, was eine immenser Erfolg in jenen Jahren war.

Der Erfolg als Hausangestellte, die die Künstlerin hervorragend darstellen konnte, drängte sie allerdings etwas in die Ecke, denn sie spielte anschließend nicht nur in den Filmen Hemslavinnor und Vi hemslavinnor die Hauptrolle als Hausangestellte, sondern erhielt diese Rolle immer wenn man eine Hausangestellte in der Hauptrolle benötigte, egal ob auf der Bühne oder im Film. Auch wenn Dagmar Ebbesen außerhalb Schwedens kaum bekannt ist, so drückt sie in ihren Rollen sehr deutlich das Schweden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus und zeigt deutlich das Bild der schwedischen Gesellschaft dieser Zeit, als die Hausangestellte eines der wichtigsten Statussymbole der bürgerlichen Gesellschaft war.


5. Dezember 1940: Peter Pohl, der düstere Jugendbuchautor Schwedens 
5. Dezember 1969: Schweden bekommt einen zweiten Fernsehkanal

Copyright: Herbert Kårlin

Freitag, 23. November 2012

Hausangestellte auf dem Lande in Schweden

Am 23. November 1833 wurde in Schweden ein Gesetz (Legostadgan) verabschiedet, das die Arbeitsverhältnisse von Hausangestellten auf dem Lande regelte, ein Gesetz, das bis zum 24. Oktober 1926 gelten sollte und damit das erste Gesetz dieser Art aus dem Jahre 1664 ersetzte. Auch wenn man das neue Gesetz geradezu als Revolution betrachtete, so ist vieles davon heute weniger als Revolution zu sehen, sondern mehr ein Sklavenvertrag, zumal auch die körperliche Züchtigung erst am 1. Oktober 1858 für die erwachsene Gruppe an Angestellten abgeschafft wurde.

Das neue Gesetz sollte allerdings nicht nur das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Hausangestellten, Mägden und Knechten regeln, sonder bereits im ersten Paragraphen konnte man lesen, dass jeder, der sich nicht selbst versorgen konnte, zwangsweise zu einem Dienst auf dem Land verpflichtet wurde. Wer sich weigerte, wurde bis 1919 von der Polizei dazu gezwungen und riskierte eine Strafe. Dies galt auch, wenn man den Vertrag mit dem Arbeitgeber vorzeitig brechen wollte.

Natürlich war auch die Arbeitszeit nun gesetzlich geregelt, denn die Angestellten mussten nun nur noch zwischen vier Uhr morgens und neun Uhr abends arbeiten und hatten das Recht auf drei Pausen am Tag um essen zu können. Nur am Sonntag nach der Hochmesse hatten sie frei. Wer allerdings, in den Augen des Arbeitgebers, eine schlechte Leistung brachte oder sich als unzuverlässig zeigte, musste nicht nur auf seinen Lohn verzichten, sondern war zusätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Erst im 19. Jahrhundert konnte dieses Gesetz durch das Aushandeln von individuellen Verträgen verbessert werden.


23. November 1899: Der moderne schwedische Künstler Sven Eriksson
23. November 1904: Die Skansen Kronan in Göteborg

Copyright: Herbert Kårlin

Samstag, 1. Oktober 2011

Das schwedische Züchtigungsrecht wird gemindert

Am 1. Oktober 1858 trat in Schweden ein Gesetz in Kraft, das die Züchtigung (Husaga) von landwirtschaftlichen Angestellten und Hausangestellten verbot, zumindest bei Jungen über 18 Jahren und bei Mädchen über 16 Jahren. Ab 1858 machte man daher auch einen Unterschied zwischen Erziehung und Strafe. Jugendliche mussten noch erzogen werden und durften daher weiterhin gezüchtigt (verprügelt) werden, bis ein Gesetz im Jahre 1920 auch dies verbot.

Man musste allerdings auch nach 1858 noch einen Unterschied zwischen Husaga (Bestrafung von Angestellten) und Barnaga (Bestrafung von Kindern) machen, wobei die Ehefrau ohnehin unter dem Mann stand und daher „gemäßigt“ Prügel bekommen konnte ohne dass der Mann sich darüber Gedanken machten musste. Barnaga war nicht nur erlaubt, sondern in gewissen Fällen sogar die Pflicht der Eltern. Die Eltern sollten ihre Kinder jedoch nicht so stark prügeln, dass sie starben. Geschah es dennoch, so hatten sie allerdings nur eine Geldstrafe zu erwarten. Schlug das Kind zurück und tötete dabei Vater oder Mutter, so wurde es zum Tode verurteilt.

Beim Husaga, also der körperlichen Bestrafung von Angestellten, wurde zwischen Strafe und Misshandel unterschieden, was nichts anderes bedeutete, als dass die Strafe so ausgeführt werden musste, dass der oder die Bestrafte keine Blutergüsse haben durfte. Da Angestellte auf dem Land oder im Haushalt jedoch noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts nahezu wie Leibeigene gehalten wurden, war es für die Bestraften sehr schwierig ihre tatsächlichen Schäden nachzuweisen. Jungen unter 18 und Mädchen bis 16 konnten auch nach 1858 aus Erziehungsgründen wie die eigenen Kinder bestraft werden und hatten rechtlich keine eigene Stellung.

1. Oktober 1779: Tammerfors wird von Gustav III. gegründet
1. Oktober 1828: Ebba Ramsay, die Gründerin des Krankenheims Vilhelmsro

Copyright: Herbert Kårlin

Donnerstag, 30. Juni 2011

Arbeitsregelungen für Hausangestellte in Schweden

Am 30. Juni 1944 verabschiedete das schwedische Parlament erstmals ein Gesetz, das die Arbeitszeiten von Hausangestellten regelte. Das Gesetz trat am 1. November des gleichen Jahres in Kraft und wurde dann erst zum Juli 1971 den allgemeinen schwedischen Arbeitsbedingungen angepasst, das die Rechte der Hausangestellten erheblich verbesserte.

Das Gesetz von 1944 war so verfasst, dass es ausschließlich für Hausangestellte gültig war und sowohl Kindermädchen, also auch allgemein in Haus und Hof Angestellte ausnahm und dieser Gruppe daher nicht die gleichen Rechte zusprach. So galten, zum Beispiel, die im Gesetz vorgegebenen Arbeitszeiten bereits dann nicht, wenn die Angestellte auch in der Bäckerei, im Hotel, im Restaurant, im Stall oder anderen Stellen aktiv war. Mit dem Gesetz haben daher zahlreiche Arbeitgeber die Aufgaben ihrer Hausangestellten ausgedehnt, um den neuen Regeln nicht folgen zu müssen.

Die wichtigsten Teile des Hembiträdeslagen (Dienstmädchen-Gesetz) regelten die Arbeitszeiten und bestimmten, dass eine Hausangestellte in der Regel täglich ab 19 Uhr frei sein sollte, jeden dritten Sonntag für sich haben musste und ein Recht auf Urlaub hatte. Bei einer Krankheit von über 14 Tagen konnte sie jedoch mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist entlassen werden. Sollte sie TBC oder eine Geschlechtskrankheit bekommen, war ebenfalls eine fristlose Kündigung möglich.

30. Juni 1887: Erik Berglund, der Schauspieler, der einer Wurst den Namen gab
30. Juni 2006: Klippans Bruk, die erste Papierfabrik Schwedens

Copyright: Herbert Kårlin