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Dienstag, 20. Dezember 2016

Das Abkommen von Saltsjöbaden

Das Abkommen von Saltsjöbaden (Saltsjöbadsavtalet), das am 20. Dezember 1938 vom Gewerkschaftsbund LO und der Arbeitgebervereinigung SAF unterschrieben wurde, entwickelte sich sehr schnell zu einem Stützpfeiler des sogenannten schwedischen Modells, da dieses Abkommen zu Fragen des Arbeitsmarkts anschließend von allen anderen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden als Basis anerkannt wurde und zu einem Vorteil sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wurde. Erst nach einem knapp 70-jährigen Bestehen des Abkommens zeigten sich auch Nachteile des Saltsjöbadsavtalet und die Arbeitgeberverbände setzten sich, wenn auch vergebens, für eine grundlegende Änderung des Abkommens ein.

Die Jahre vor dem Abkommen von Saltsjöbaden waren, mit dem Aufkommen der Arbeiterbewegungen, von mehreren Großstreiks und Unruhen geprägt und insbesondere die Fronten zwischen LO und SAF hatten sich verhärtet, da die Arbeitgeber keinerlei Zugeständnisse machen wollten. Als jedoch 1936 die Sozialdemokraten endgültig die Macht in Schweden übernahmen, waren die Arbeitgeber zum Umdenken gezwungen, da der politische linke Druck kaum zum Vorteil der Arbeitgeber sein konnte, es daher sinnvoll wurde bei Streitigkeiten die politische Macht zu reduzieren oder auszuschließen.

Das Abkommen von Saltsjöbadet umfasst vor allem vier verschiedene Gebiete, wobei der wichtigste Punkt dabei war immer zu Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zu greifen und das politische Eingreifen bei einem Arbeitskonflikt auszuschließen war. Im Saltsjöbadsavtalet wurde auch klar geregelt in welcher Weise Verhandlungen zwischen den Parteien zu erfolgen hatten, welche Bedingungen bei Kündigungen gelten und welche Arbeiten auch im Falle eines Streiks durchgeführt werden müssen. Einige dieser Punkte wurden später neu verhandelt, ohne jedoch aus dem Rahmenwerk zu verschwinden, sondern lediglich um gesellschaftlichen und arbeitsrechtlichen Bedingungen angepasst zu werden.


20. Dezember 1483: Dialogus creatorum, das erste gedruckte Buch Schwedens
20. Dezember 1537: König Johan III., der Bauherr Schwedens
20. Dezember 1851: Der schwedische Nationalökonom Knut Wicksell
20. Dezember 1946: Peps Persson bringt Blues und Reggae nach Schweden
20. Dezember 1977: Die schwedische Sängerin Sonja Aldén 

Copyright: Herbert Kårlin

Freitag, 23. März 2012

Der Tag des Nordens und der Vertrag von Helsinki von 1962

Offiziell ist der 23. März jeden Jahres in Schweden der Tag des Nordens an dem die nordische Zusammenarbeit in den Vordergrund gerückt wird. Der Tag des Nordens geht auf den Vertrag von Helsinki vom 23. März 1962 zurück, der sich nun zum 50. Mal jährt. Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland und Island sollen an diesem Tag durch ein gemeinsames Flaggen an dieses Ereignis aufmerksam machen, das als Ausdruck für die Gemeinschaft der nordischen Länder gilt.

Am 23. März 1962 schuf der Vertrag von Helsinki die Grundlage für die heutige nordische Zusammenarbeit. In 70 Artikeln wurde bei diesem Abkommen die Art der Zusammenarbeit in kulturellen, rechtlichen, ökonomischen und sozialen Fragen geklärt. Der bedeutendste Punkt dieses Abkommens war, dass jeder Bürger eines der Mitgliedsländer ohne besondere Anträge in den anderen Ländern leben und arbeiten kann und die nordischen Länder wie eine große gemeinsame Familie zu betrachten sind.

Obwohl der Nordische Tag durch den Vertrag von Helsinki einen bedeutenden Einfluss auf Schweden hat und jede Gemeinde des Landes zum nordischen Flaggen aufgerufen ist, so gilt der Tag in Schweden nicht als Flaggentag und jede Gemeinde entscheidet frei darüber, ob sie dem Nordischen Tag eine Bedeutung geben will oder nicht. Auch die Bestimmung, dass man in allen angeschlossenen Ländern grundlegendes Wissen über die anderen nordischen Länder vermitteln soll, wird in Schweden in vielen Schulen kaum beachtet. In einigen kleineren Städten Schwedens wird der Nordens Tag jedoch nach wie vor mit einem großen Fest und Veranstaltungen zum Thema in der ursprünglichen Idee gewürdigt.

23. März 1792: Carl Georg Brunius, ein Priester als Architekt und Kunstkenner
23. März 1980: Abwicklung der Kernenergie in Schweden

Copyright: Herbert Kårlin