Mittwoch, 9. November 2011

Farbenblinder Lokführer veranlasst neues Gesetz

Am 9. November 1876 entschloss sich das schwedische Parlament ein Gesetz zu verabschieden nach dem alle Lokführer des Landes eine Sehprüfung ablegen müssen. Damit war Schweden das erste Land weltweit, das bei Lokführern diese Anforderung stellte, eine Forderung, der heute, aus Sicherheitsgründen, nahezu alle Länder folgen, da die Sicht und das Sehen von Farben auch für Lokführer eine grundlegende Voraussetzung ist.

Ursache für dieses Gesetz war ein schweres Eisenbahnunglück am 15. November 1875 in Lagerlunda bei dem zwei Züge frontal zusammenstießen. Dieses erste schwere Eisenbahnunglück Schwedens verursachte neun Tote, drei Schwerverletzte und zahlreiche leichtere Verletzte. Auch wenn dieses Unglück nur eintraf, weil einer der Züge eine Stunde Verspätung hatte und sich die beiden Züge dadurch nicht in Linköping trafen, sondern die Fahrdienstleiter einen anderen Treffpunkt ausmachten, so wollte man dennoch den tatsächlichen Verlauf des Unglücks kennen.

Schließlich hatte ein Professor in Uppsala den Verdacht, dass einer der beiden Lokführer farbenblind sein konnte und deswegen ein Signal übersehen hatte, was sich anschließend auch bestätigte. Nach diesem Unglück kam jedoch nicht nur die Forderung nach einer Untersuchung der Sehkraft und des Farbsehens, sondern das Parlament sollte auch über das Verbot von Nachtzügen entscheiden, was allerdings mehrheitlich abgelehnt wurde.

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Copyright: Herbert Kårlin

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