Am 19. Dezember 1996 unterschrieben Schweden, Finnland und Dänemark die Schengener Abkommen, sowie Norwegen und Island ein assoziiertes Abkommen, was auf Grund der nordischen Passunion eine Notwendigkeit war. Damit wurden die Grenzen dieser Länder zum 25. März 2001 in nahezu gleicher Weise geöffnet wie jene innerhalb der anderen europäischen Länder. So wurde es, unter anderem allen Europäern und Personen, die in einem der Schengen-Länder eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, möglich, sich auch drei Monate lange ohne jede Genehmigung in einem der nordischen Länder aufzuhalten. Erst nach dieser Zeit treten dann landesinterne Bestimmungen in Kraft.
Einer der bedeutendsten Unterschiede zwischen den „allgemeinen“ Schengenländern und den nordischen Ländern Schweden, Norwegen und Finnland ist indes, dass dort nach wie vor Zollkontrollen durchgeführt werden dürfen. So bezieht sich Schweden, zum Beispiel, auf das „Inregränslag“ Paragraph 7, nach dem Zollbeamte bei der Einreise nach Schweden auch ohne jeden Verdacht Autos und Gepäck durchsuchen dürfen und bei Personen selbst eine Leibesvisitation erlaubt ist. Diese Kontrollen dürfen allerdings nicht routinemäßig durchgeführt werden, da dies den Schengen-Abkommen widersprechen würde.
Die Schengen-Abkommen gelten in Schweden nicht für Tiere, Pflanzen oder Medikamente deren Einführung oder Aufenthalt durch zusätzlich Zollbestimmungen geregelt ist, die in Schweden weitaus enger ausgelegt werden als in den meisten anderen Schengen-Ländern. So ist es seit dem 29. April 2010 auch nicht mehr nötig bei innereuropäischen Flügen eine Legitimation vorzuweisen. Da dies jedoch nur eine Minimalforderung ist, so kann auch hier jedes Land, unter anderem Schweden, aus Sicherheitsgründen härtere Bedingungen fordern. Dies führt insbesondere zu Problemen, da die schwedische ID-Karte, eine Art Personalausweis, außerhalb Skandinaviens nicht anerkannt ist.
19. Dezember 1666: Die Gründung der schwedischen Universität Lund
19. Dezember 2011: Das Ende der klassischen, schwedischen Saab Automobile
Einer der bedeutendsten Unterschiede zwischen den „allgemeinen“ Schengenländern und den nordischen Ländern Schweden, Norwegen und Finnland ist indes, dass dort nach wie vor Zollkontrollen durchgeführt werden dürfen. So bezieht sich Schweden, zum Beispiel, auf das „Inregränslag“ Paragraph 7, nach dem Zollbeamte bei der Einreise nach Schweden auch ohne jeden Verdacht Autos und Gepäck durchsuchen dürfen und bei Personen selbst eine Leibesvisitation erlaubt ist. Diese Kontrollen dürfen allerdings nicht routinemäßig durchgeführt werden, da dies den Schengen-Abkommen widersprechen würde.
Die Schengen-Abkommen gelten in Schweden nicht für Tiere, Pflanzen oder Medikamente deren Einführung oder Aufenthalt durch zusätzlich Zollbestimmungen geregelt ist, die in Schweden weitaus enger ausgelegt werden als in den meisten anderen Schengen-Ländern. So ist es seit dem 29. April 2010 auch nicht mehr nötig bei innereuropäischen Flügen eine Legitimation vorzuweisen. Da dies jedoch nur eine Minimalforderung ist, so kann auch hier jedes Land, unter anderem Schweden, aus Sicherheitsgründen härtere Bedingungen fordern. Dies führt insbesondere zu Problemen, da die schwedische ID-Karte, eine Art Personalausweis, außerhalb Skandinaviens nicht anerkannt ist.
19. Dezember 1666: Die Gründung der schwedischen Universität Lund
19. Dezember 2011: Das Ende der klassischen, schwedischen Saab Automobile
Copyright: Herbert Kårlin
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen