Am 14. März 1918 wurde in der schwedischen Anwaltskammer die erste Frau als Anwältin zugelassen. Eva Andén wurde 1886 in Uppsala geboren und studierte an der Universität Uppsala Jura, wo sie bereits ein starkes Interesse dafür entwickelte die Rechte von Frauen und Kinder zu vertreten.
Als Eva Andén, noch als Praktikantin, erstmals einen Fall vor Gericht präsentierte, wurde sie vom Richter gefragt, ob sie Fräulein oder Frau sein, was damals jedoch keine Diskriminierung war, denn als Fräulein hatte sie das Recht allein Entscheidungen zu fällen, als Frau hätte sie jedoch eine Vollmacht ihres Ehemannes vorweisen müssen, da verheiratete Frauen in Schweden erst 1924 Männern gleichgestellt wurden.
Eva Andén wurde als Anwaltin sehr geschätzt und vertrat einige der bedeutendsten Frauen Schwedens in allen rechtlichen Fragen. Unter ihren Kunden findet man Namen wie Selma Lagerlöf und Astrid Lindgren. Die Anwältin war nie verheiratet und lebte, ebenfalls als Vorreiterin einer neuen Epoche, jahrelang mit ihrer Mitarbeiterin Lisa Ekedahl zusammen. Eva Andén starb 1970 und gilt als Symbolfigur weiblicher Anwälte.
14. März 1707: Der schwedische Sprachforscher Johan Ihre
14. März 1807: Josefina von Leuchtenberg wird Königin in Schweden
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Copyright: Herbert Kårlin
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