Samstag, 30. April 2016

Graf Jacob Reenstierna als königlicher Beamter

Jacob Reenstierna wurde am 30. April 1659 als Sohne eines eingewanderten Großhändlers und Schiffsreeders in Stockholm geboren. Im Alter von 13 Jahren schrieb sich Reenstierna an der Universität Uppsala ein und begann, nach einer längeren Studienreise, elf Jahre später seine Beamtenlaufbahn als Sekretär des Bergkollegiums. Bereits nach wenigen Monaten wechselte er als Assessor zum Svea Hovrätt (Landesgericht) und begann einen sensationellen Aufstieg im schwedischen Rechtswesen, denn eine Beförderung folgte auf die andere. 1714 wurde Reenstierna schließlich auch der Titel eines Grafen verliehen.

Den schnellen Aufstieg verdankte Jacob Reenstierna seiner extremen Einstellung und der Unterstützung des Königs Karl XII. im Unterfangen die Steuerschraube, Zölle und Abgaben so hoch wie nur irgend möglich anzulegen, denn nur durch diese Einnahmen konnte der König seinen Krieg fortsetzen. Da man als Beamter um diese Zeit jedoch kein Vermögen verdienen konnte, betrieb Reenstierna nebenbei auch den Bergbau und gründete 1697 eine Nagelfabrik in Kvillinge, den Hults bruk. Da Reenstierna eine der ersten Fabriken gründete, die nicht Roheisen verkauften, sondern ein Endprodukt, das zudem höchster Qualität war, konnte er seine Nägel nach ganz Europa exportieren. Seine Beziehungen innerhalb der Politik und des Adels verhalfen ihm zusätzlich zu Privilegien, die den Grafen zum Reichtum führten, denn er musste weder eine Wegegebühr bezahlen, noch einen Import- oder Exportzoll.

So schnell der Aufstieg für Jacob Reenstierna kam, so plötzlich geriet er auch in Missgunst, als er 1715, gegen den Willen des Königs, eine eigenmächtige Entscheidung fällte und der Beamte dem Händler Daniel Protte erlaubte, trotz Handelsblockade, aus privaten und kommerziellen Interessen mit einem Schiff ins Baltikum aufzubrechen. Obwohl Reenstierna kurz danach erkrankte und am 29. Februar 1716 starb, forderte der König noch einen Prozess gegen Reenstierna. Die Erben des Grafen waren daher gezwungen noch eine Strafe von 3000 Reichstaler zu bezahlen und Reenstierna wurde noch nachträglich aller seiner Ämter enthoben.


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Copyright: Herbert Kårlin

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