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Mittwoch, 10. Juni 2015

Das Tragen politischer Uniformen wird verboten

Als das schwedische Parlament am 10. Juni 1933 ein Gesetz verabschiedete, das das Tragen jeder politischen Uniform verbot, sollte dieses Gesetz, das am 1. August des gleichen Jahres in Kraft trat, nur bis 1935 gelten, aber das veränderte Weltbild führte dann dazu, dass das Gesetz auf unbegrenzte Zeit ausgedehnt wurde. In der Tat blieb dieses Gesetz dann bis 2002 in Kraft und verbot nicht nur Uniformen, sondern auch das Tragen jedes deutlichen Kennzeichen, das die Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppe darstellt. Schweden war damit eines der ersten Länder weltweit, die ein entsprechendes Gesetz verabschiedeten.

Bevor das Gesetz in Kraft trat, hatten die meisten politischen Gruppen Schwedens eine Kleidung, die die Zugehörigkeit zur Partei ausdrückte, was jedoch kaum Probleme verursachte, bis die nazistischen Gruppen Schwedens ihre Uniformen nach deutschem Vorbild wählten. Mit Auftauchen mehrere extrem rechter Gruppen vermehrten sich die Schlägereien und Gewalttätigkeiten auf den Straßen der schwedischen Städte, wobei die Konfrontation teilweise auch zu Verletzten führten. Die Regierung sah daher nur die Lösung das Tragen von politischen Uniformen und anderer politischer Kennzeichen zu verbieten, damit linke und rechte Gruppen nicht mehr auf Anhieb zu erkennen waren.

Nur kurz nachdem das Gesetz in Kraft getreten war, traf sich eine Gruppe der nazistischen Bewegung mit Birger Furugård und sämtliche Personen trugen bei diesem Treffen blau-gelbe Armbinden. Der anschließende Polizeieinsatz und die entsprechenden Geldstrafen führten in Schweden zu einer heißen Diskussion, denn gleichzeitig hatte die Polizei die Augen vor einer linken Demonstration geschlossen bei der alle Teilnehmer eine rote Armbinde trugen. Dies war dann auch der Grund, warum die nazistischen Gruppen Schwedens davon sprachen verfolgt zu werden und behaupteten, dass das Gesetz nur geschaffen wurde damit sie ihre Unterstützung der deutschen Politik jener Zeit nicht mehr öffentlich zeigen konnten.


10. Juni 1815: Emilie Risberg und der historische Roman Schwedens
10. Juni 1926: Die schwedische Schauspielerin Brita Borg
10. Juni 1982: Prinzessin Madeleine feiert ihren 30. Geburtstag
10. Juni 1982: Laleh Pourkarim, als Musikerin bekannt als Laleh
10. Juni 2005: Svinesundsbron, die Grenze zwischen Schweden und Norwegen

Copyright: Herbert Kårlin

Mit Stena Line nach Schweden

Donnerstag, 17. März 2011

Weibliche Polizei in Schweden

Am 17. März 1908 stellte die Polizei in Stockholm die ersten drei Frauen an, wobei diese ersten drei schwedischen „Polizistinnen“ natürlich nicht die gleichen Arbeitsaufgaben hatten wie Männer, sondern sich vor allem um Frauen und Kinder kümmern sollten, die von den männlichen Polizisten zum Revier gebracht wurden. Diese ersten „Polizistinnen“ waren mehr Sozialarbeiter als Polizeibeamte und wurden daher auch Polizeischwestern genannt.

Im Jahre 1943 waren es dann bereits 26 sogenannte Polizeischwestern, die innerhalb der schwedischen Polizei tätig waren, was, verglichen mit den 6200 Polizisten des Landes, jedoch eine sehr geringe Zahl war und sich nur auf die größeren Städte erstreckte. Und es dauerte weitere sechs Jahre, bis Frauen auch Zugang zur Grundausbildung der Polizei hatten. Bis dahin war die Mehrheit unter ihnen als Krankenschwestern ausgebildet.

Zu Beginn wurde allerdings die weibliche, ausgebildete Polizei nur für interne Arbeiten eingesetzt, bis im Jahre 1957 die ersten Frauen in Stockholm auch dazu ausgebildet wurden auf Streife zu gehen und auch eine Uniform tragen durften. Erst am 20. Januar 1958 wurde dann die erste Frau tatssächlich im regulären Dienst der schwedischen Polizei eingesetzt.

Die Reaktion von unterschiedlichen Seiten ließ jedoch nicht auf sich warten, da Frauen als zu schwach und zu gefährdet für diesen Dienst angesehen wurden. Stockholm entschied sich daher keine Frauen mehr zum Streifendienst auszubilden.

Im Jahre 1965 begann man dann, als die Polizei staatlich neu organisiert wurde, erneut über Frauen im Polizeidienst zu diskutieren, was dazu führte, dass ab 1969 Frauen wieder intern Dienst bei der Polizei leisten konnten, jedoch keine Uniformen mehr tragen durften, was dann von zwei Frauen vor Gericht gebracht wurde.

Nachdem die beiden Frauen vor Gericht ihr Recht auf das Tragen von Polizeiuniformen durchsetzen konnten, hob die Reichspolizei 1971 auch die Bestimmung auf, dass Frauen nur interne Aufgaben übernehmen durften. Seit dieser Zeit sind nun weibliche und männliche Polizisten in Schweden gleich gestellt.

17. März 1735: Axel Wrede Sparre und die schwedischen Freimaurer
17. März 2005: Czesław Słania, ein schwedischer Künstler der Miniatur 

Copyright: Herbert Kårlin