Am 24. Juni 1920 entschied der Völkerbund, dass Åland, eine Inselgruppe in der nördlichen Ostsee, eine Provinz Finnlands wird. Gleichzeitig entscheidet der Völkerbund auch, dass Åland eine entmilitarisierte, neutrale Zone sein muss und eine weitgehende Selbständigkeit erhält, die es der Bevölkerung garantiert die schwedische Sprache, die schwedische Kultur und das lokale Brauchtum zu erhalten.
Åland (auf finnisch Ahvenanmaa) besteht aus insgesamt 6757 Inseln, die sich auf 1553 Quadratkilometern ausdehnen und auf denen knapp 30.000 Einwohner leben. Allein in der Hauptstadt Mariehamn der Hauptinsel Fasta Åland wohnen mit über 11.000 Bewohner rund 40 Prozent der Gesamtbevölkerung Ålands. Auch wenn die Inselgruppe sich für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bestimmt hat, so gelten dort dennoch einige Ausnahmeregeln.
Die vermutlich bedeutendste Ausnahmeregelung ist das sogenannte Hembygdsrätt, nach dem nur Åländer auf den Inseln Grund und Häuser besitzen dürfen. Um Bürger Ålands zu werden, muss man fünf Jahre lang auf Åland gelebt haben, die finnische Staatsbürgerschaft besitzen und flüssig Schwedisch sprechen. Wer die Inselgruppe länger als fünf Jahre verlässt, verliert das Recht auf Grund und Haus. Ähnliche Beschränkungen gelten auch bei Firmengründungen, was garantieren soll, dass die Authentizität Ålands garantiert wird.
24. Juni 1687: Die Kupfergrube in Falun stürzt ein
24. Juni 1853: Die Weltumseglung der HMS Eugenie
Åland (auf finnisch Ahvenanmaa) besteht aus insgesamt 6757 Inseln, die sich auf 1553 Quadratkilometern ausdehnen und auf denen knapp 30.000 Einwohner leben. Allein in der Hauptstadt Mariehamn der Hauptinsel Fasta Åland wohnen mit über 11.000 Bewohner rund 40 Prozent der Gesamtbevölkerung Ålands. Auch wenn die Inselgruppe sich für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bestimmt hat, so gelten dort dennoch einige Ausnahmeregeln.
Die vermutlich bedeutendste Ausnahmeregelung ist das sogenannte Hembygdsrätt, nach dem nur Åländer auf den Inseln Grund und Häuser besitzen dürfen. Um Bürger Ålands zu werden, muss man fünf Jahre lang auf Åland gelebt haben, die finnische Staatsbürgerschaft besitzen und flüssig Schwedisch sprechen. Wer die Inselgruppe länger als fünf Jahre verlässt, verliert das Recht auf Grund und Haus. Ähnliche Beschränkungen gelten auch bei Firmengründungen, was garantieren soll, dass die Authentizität Ålands garantiert wird.
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Copyright: Herbert Kårlin
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