Am 5. Juni 2007 entschied der europäische Gerichtshof, dass auch Schweden den privaten Handel von Alkohol über Internet zulassen muss, auch wenn die Zollgesetze davon unberührt bleiben und importierte Ware daher verzollt werden muss, im Gegensatz zum persönlichen Import während einer Reise innerhalb Europas. Schweden konnte damit zumindest erreichen, dass der Import von Alkohol über Internet keinen Billig-Import ermöglichte.
Das Urteil überrasche Schweden, da der Generalanwalt des europäischen Gerichtshofs am 30. November 2006 noch zum Ergebnis kam, dass das schwedische Monopol der Systembolaget aufrecht gehalten werden kann, wenn dadurch die Bevölkerung von gesundheitlichen Schäden geschützt wird. Auch wenn die Bewertung eines Generalanwalts vom Gericht nur als Vorschlag gewertet werden kann, so richtet sich der Gerichtshof in nahezu allen Entscheidungen nach diesen Empfehlungen.
Da Schweden, trotz der Bewertung des Generalanwalts, nicht sicher war vor dem europäischen Gerichtshof zu gewinnen, wollte das Land noch am 23. Mai 2007, wenige Tage vor dem Urteil, über die WHO (World Health Organization) eine globale Strategie zur weltweiten Alkoholkontrolle erreichen, damit über eine Resolution der Schaden durch Alkohol durch rechtliche Schritte begrenzt werden kann. Trotz der Unterstützung Europas, Afrikas und aller muslimischen Länder konnte Schweden mit seiner Argumentation keine Entscheidung zu seinen Gunsten erreichen.
5. Juni 1862: Allvar Gullstrand revolutioniert die Augenheilkunde
5. Juni 1965: Prinz Wilhelm Ludvig, ein gemeinsames Leben ohne Trauschein
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Copyright: Herbert Kårlin
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