Am 25. August 1955 erhielten in Schweden erstmals Autoren zwei Öre für jedes ihrer Bücher, das in einer allgemeinen Bibliothek ausgeliehen wurde. Heute liegt diese Summe, nach der letzten Erhöhung im vorigen Jahr, bei 132 Öre, wobei die Autoren jedoch nur etwa zwei Drittel der Summe tatsächlich ausbezahlt bekommen. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern betrachtet Schweden dies jedoch nicht als Ersatz für einen ausgefallenen Verkauf an Büchern, sondern als Subvention für den Verfasser oder Übersetzer.
Sobald der Ersatz jedoch 154.000 Kronen erreicht, sinkt die Erstattung. Übersetzer erhalten in Schweden die Hälfte dessen, was ein Autor für sein Buch bekommt. Ausgeschlossen vom Ersatz ist der Verleih in wissenschaftlichen Bibliotheken. Da in Schweden nur jene Autoren und Übersetzer durch die Biblioteksersättning subventioniert werden, die in Schweden ihren Wohnsitz haben, werden die jährlich rund 50 Millionen Kronen ausschließlich an rund 4000 Personen ausbezahlt. Ausländische Autoren und Übersetzer erhalten keinerlei Gelder für ihre in Schweden ausgeliehenen Werke.
Als Schweden der Europäischen Union beitrat, so trat, zumindest theoretisch, auch die Direktive 92/100/EEG vom 19. November 1992 in Kraft, die alle europäischen Autoren in allen angeschlossenen Ländern gleichstellt. Ein Rapport der Europäischen Kommission stellte 2002 fest, dass Schweden in diesem Punkt der Direktive nicht folgt, da nur Autoren, die in Schweden ihren Hauptwohnsitz haben, bezahlt werden. Aber auch nach der Drohung im Jahre 2004 Schweden vor den Europäischen Gerichtshof zu zitieren, änderte sich an der schwedischen Einstellung nichts, sondern führte dazu, dass Schweden eine Ausnahmegenehmigung beantragte und bis heute nur Autoren und Übersetzer des eigenen Landes subventioniert.
25. August 1750: Lovisa, ein adeliger Vorname Schwedens
25. August 1956: Anders Franzén findet das Kriegsschiff Vasa
Sobald der Ersatz jedoch 154.000 Kronen erreicht, sinkt die Erstattung. Übersetzer erhalten in Schweden die Hälfte dessen, was ein Autor für sein Buch bekommt. Ausgeschlossen vom Ersatz ist der Verleih in wissenschaftlichen Bibliotheken. Da in Schweden nur jene Autoren und Übersetzer durch die Biblioteksersättning subventioniert werden, die in Schweden ihren Wohnsitz haben, werden die jährlich rund 50 Millionen Kronen ausschließlich an rund 4000 Personen ausbezahlt. Ausländische Autoren und Übersetzer erhalten keinerlei Gelder für ihre in Schweden ausgeliehenen Werke.
Als Schweden der Europäischen Union beitrat, so trat, zumindest theoretisch, auch die Direktive 92/100/EEG vom 19. November 1992 in Kraft, die alle europäischen Autoren in allen angeschlossenen Ländern gleichstellt. Ein Rapport der Europäischen Kommission stellte 2002 fest, dass Schweden in diesem Punkt der Direktive nicht folgt, da nur Autoren, die in Schweden ihren Hauptwohnsitz haben, bezahlt werden. Aber auch nach der Drohung im Jahre 2004 Schweden vor den Europäischen Gerichtshof zu zitieren, änderte sich an der schwedischen Einstellung nichts, sondern führte dazu, dass Schweden eine Ausnahmegenehmigung beantragte und bis heute nur Autoren und Übersetzer des eigenen Landes subventioniert.
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Copyright: Herbert Kårlin
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