Bis zum Reichstag in Västerås im Jahre 1544 wurden die schwedischen Könige grundsätzlich gewählt, auch wenn verschiedene Monarchen durch unterschiedliche Methoden versuchten die Erbfolge so zu regeln dass einer ihrer Söhne an die Macht kam. Sowohl Karl Knutsson als auch König Hans scheiterten mit ihren Versuchen und erst Kristian II. hatte, 24 Jahre vor dem Reichstag in Västerås, einen gewissen Erfolg, der jedoch nur so lange gelten sollte bis ein König per Aufstand das Reich übernimmt.
Gustav Vasa, dem die Erbmonarchie extrem wichtig war, berief daher, auf dem Höhepunkt seiner Macht, im Jahre 1544 den Reichstag in Västerås ein bei dem einer der wichtigsten Punkte die Einführung der Erbmonarchie war. Am 13. Januar 1544 kam es in diesem Punkt zu einer Einigung, der sogenannten Västerås arvförening, einer Gesetzesänderung nach der in aller Zukunft jeweils der älteste Sohn eines Königs die Königswürde erben sollte. Erst wenn keinerlei Erben aus der Linie Vasa mehr vorhanden sein sollten, konnte nach der neuen Bestimmung ein König gewählt werden.
Auch wenn das Geschlecht Vasa bis zum 6. Juni 1654 regieren sollte und erst durch das Abdanken von Königin Kristina endete, so entsprach weder der Beginn der Erbmonarchie unter Gustav Vasa, noch das Ende der Linie Vasa, den Ideen des Königs, denn während die letzte Thronerbin eine Frau war, so wurde auch der älteste Sohn Gustav Vasas nur vorübergehend König, da die Stände entschieden dass der älteste Sohn Erik XIV. durch seine Ehe mit der bürgerlichen Karin Månsdotter, nach acht Jahren an der Macht, die Erbrechte verloren habe. An seiner Stelle wurde dadurch der zweite Sohn Vasas, Johan III., zum König erklärt. Um bürgerliche Ehen eines Königs auch in Zukunft zu unterbinden, entschied der Reichstag im Jahre 1582 dass jeder König die Krone bei einer bürgerlichen Ehe verliere. Erst unter der heutigen französischen Linie Bernadotte wurden diese Bestimmungen wieder geändert.
13. Januar: Knut, ein klassischer nordischer Vorname
13. Januar: Mit Knut endet in Schweden Weihnachten
13. Januar 1435: Das Treffen von Arboga, der erste Reichstag Schwedens
13. Januar 1746: König Gustav III. will die Macht nicht teilen
13. Januar 1849: Alfhild Agrell und die Situation der Frau zu Beginn des 20. Jahrhunderts
13. Januar 2003: Der Rapport zu den Göteborger Krawallen wird veröffentlicht
Gustav Vasa, dem die Erbmonarchie extrem wichtig war, berief daher, auf dem Höhepunkt seiner Macht, im Jahre 1544 den Reichstag in Västerås ein bei dem einer der wichtigsten Punkte die Einführung der Erbmonarchie war. Am 13. Januar 1544 kam es in diesem Punkt zu einer Einigung, der sogenannten Västerås arvförening, einer Gesetzesänderung nach der in aller Zukunft jeweils der älteste Sohn eines Königs die Königswürde erben sollte. Erst wenn keinerlei Erben aus der Linie Vasa mehr vorhanden sein sollten, konnte nach der neuen Bestimmung ein König gewählt werden.
Auch wenn das Geschlecht Vasa bis zum 6. Juni 1654 regieren sollte und erst durch das Abdanken von Königin Kristina endete, so entsprach weder der Beginn der Erbmonarchie unter Gustav Vasa, noch das Ende der Linie Vasa, den Ideen des Königs, denn während die letzte Thronerbin eine Frau war, so wurde auch der älteste Sohn Gustav Vasas nur vorübergehend König, da die Stände entschieden dass der älteste Sohn Erik XIV. durch seine Ehe mit der bürgerlichen Karin Månsdotter, nach acht Jahren an der Macht, die Erbrechte verloren habe. An seiner Stelle wurde dadurch der zweite Sohn Vasas, Johan III., zum König erklärt. Um bürgerliche Ehen eines Königs auch in Zukunft zu unterbinden, entschied der Reichstag im Jahre 1582 dass jeder König die Krone bei einer bürgerlichen Ehe verliere. Erst unter der heutigen französischen Linie Bernadotte wurden diese Bestimmungen wieder geändert.
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13. Januar 2003: Der Rapport zu den Göteborger Krawallen wird veröffentlicht
Copyright: Herbert Kårlin
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