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Donnerstag, 3. September 2015

Das schwedische Kirchengesetz und seine Bedeutung

Als am 3. September 1686 Karl XI. das neue Kirchengesetz (Kyrkolag) verabschiedete, änderte sich das gesamte schwedische Leben bis zum 1. Januar 1992, denn das alte Gesetz wurde erst zu diesem Datum geändert und trennte dann die Kirche von der Politik. Das Kyrkolagen von 1686 war das erste kirchliche Gesetz, das für ganz Schweden galt und die protestantische Religion vereinheitlichte, aber sie auch zur einzigen Religion des Landes machte, denn in diesem Gesetz war verankert, dass sich Juden, Türken und andere Volksgruppen nur in Schweden niederlassen dürfen nachdem sie sich taufen lassen haben und vollständig nach den Regeln der schwedischen Religion leben.

Das Kirchengesetz von 1686, nach dem Karl XI. nach wie vor das Oberhaupt von Staat und Kirche war, erlaubte jedoch nicht nur die Entwicklung der Svenska Kyrkan nach einheitlichen Regeln, sondern gilt auch als die Grundlage der gesamten schwedischen Bevölkerungsstatistik und führte ein Schulsystem ein, denn die Priester aller Gemeinden wurden dabei angehalten allen Kindern ihrer Versammlung das Lesen beizubringen und sie im christlichen Glauben zu unterrichten. Das Gesetz schuf daher auch die ersten Volksschulen Schwedens, die voll in die Hände der Kirche gegeben wurden, auch wenn Grundbesitzloser und Adelige eigene Schulen für ihre Kinder einrichten durften. Selbst in diesen Privatschulen waren indes meist Priester oder von diesen empfohlene Lehrer die Pädagogen.

Da im Kirchengesetz von 1686 auch festgelegt wurde, dass die Priester aller Gemeinden ein Geburtsbuch, ein Taufbuch, ein Aufgebotsbuch, ein Hochzeitsbuch, ein Todenbuch, ein Begräbnisbuch und selbst ein Einzugs- und Auszugsbuch führen mussten und ein Umzug in eine andere Gemeinde nur mit einem Dokument des zuständigen Priesters möglich war, schuf dieses Gesetz auch die Grundlage für alle statistischen Erfassungen, die es heute ermöglichen jede Person zumindest bis zum Jahr 1749 zurückzuverfolgen. Allerdings schrieb dieses Gesetz auch vor, dass der Gemeindepriester sich um die Armen seiner Gemeinde kümmern muss, also die dafür notwendigen Summen von den anderen Gemeindemitgliedern fordern musste oder eine Möglichkeit zu finden hatte, dass die Armen eine sinnvolle Arbeit gegen Entlohnung oder Ernährung leisteten.


3. September 1807: Elias Wilhelm Rudas Weg zur Literatur
3. September 1872: Der Erfinder Immanuel Nobel der Jüngere
3. September 1925: Der schwedische Künstler Bengt Lindström
3. September 1935: Die schwedische Skilegende Assar Rönnlund
3. September 1942: Schweden unterstützt das geplünderte Norwegen
3. September 1949: Vilhelm Ekelund, zwischen Poesie, Prosa und Philosophie
3. September 1967: Die Einführung des Rechtsverkehrs in Schweden

Copyright: Herbert Kårlin

Dienstag, 30. Oktober 2012

Der Weg zur Religionsfreiheit in Schweden

Auch wenn man den Begriff Svenska Kyrkan in Schweden bereits sehr früh verwendete, so taucht er erst im Jahre 1860 im ersten Dissenterlag, dem ersten liberaleren Kirchengesetz seit Gustav Vasa tatsächlich auf. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde auch jeder, der die Staatskirche verließ des Landes verwiesen, denn nach allgemeiner Meinung war der Bestand des schwedischen Staates von einer einheitlichen Kirche abhängig.

Als am 30. Oktober 1860 das erste der beiden Gesetze in Kraft trat, wurde es möglich die Svenska Kyrkan zu verlassen ohne dafür bestraft zu werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man gleichzeitig einer neuen Glaubensgemeinschaft beitrat die vom Staat genehmigt war. Dies bedeutete allerdings auch, dass die einzelnen Glaubensgemeinschaften völlig unter sich bleiben mussten und sich nicht vermischen konnten.

Mit dem zweiten Dissenterlag im Jahre 1873 wurden die Bestimmungen weiter geöffnet und man konnte, nach einer vorgegebenen Bedenkzeit, die Svenska Kyrkan auch ohne weitere Bedingungen verlassen, gemischte Ehen wurden zugelassen und die Eltern konnten frei entscheiden welcher Religion das Kind angehören sollte. Allerdings war es dann noch bis 1951 verboten keiner religiösen Gemeinde anzugehören, denn erst dann wurde die Religionsfreiheit in Schweden genehmigt.


30. Oktober 1807: Handelsmann Johanna aus Ödeshög

Copyright: Herbert Kårlin