Mit Ausbruch des ersten Weltkrieges wurden in ganz Europa Pässe eingeführt, die der Freizügigkeit innerhalb der verschiedenen Länder ein Ende bereitete. Auch bei Reisen innerhalb Skandinaviens herrschte ab 1914 der Passzwang. Die erste Lockerung dieser Bestimmungen konnte man am 25. Mai 1930 verzeichnen, als ein bilaterales Abkommen zwischen Dänemark und Schweden die Passpflicht von Skandinaviern bei Reisen über den Öresund abschaffte.
Erst durch einen Parlamentsbeschluss vom 1. Juli 1954 öffneten sich dann die Grenzen auch innerhalb der Skandinavischen Länder (außer Island, Grönland und Färöern, die erst später dem Abkommen beitraten) durch die Schaffung der nordischen Passunion. Mit der nordischen Passunion wurde innerhalb der skandinavischen Länder jedoch nicht nur die Passpflicht abgeschafft, sondern es fiel auch die Arbeitsgenehmigung fort, so dass eine vollkommene Freizügigkeit innerhalb der angeschlossenen Länder eingeführt wurde, die jedoch nicht für ausländische Einwanderer galt, die noch keine skandinavischen Mitbürger waren.
Als Schweden im März 2001 das Schengen-Abkommen unterschrieb, wurde die nordische Passunion jedoch nicht aufgehoben, da Skandinavier innerhalb der angeschlossenen nordischen Länder nach wie vor keinerlei Ausweispapiere bei sich haben müssen, was in anderen Ländern des Schengen-Abkommens notwendig ist, da man dort bei Kontrollen nachweisen muss, dass man ein Recht darauf hat, sich im Schengen-Raum aufzuhalten oder in Hotels ein Ausweispapier vorlegen muss. Skandinanvier benötigen innerhalb der nordischen Passunion auch in Hotels keinerlei Papiere.
25. Mai 1622: Gustav II. Adolf gründet die Stadt Borås
25. Mai 1667: Gustaf Bonde, ein Gegner der schwedischen Kriege
Erst durch einen Parlamentsbeschluss vom 1. Juli 1954 öffneten sich dann die Grenzen auch innerhalb der Skandinavischen Länder (außer Island, Grönland und Färöern, die erst später dem Abkommen beitraten) durch die Schaffung der nordischen Passunion. Mit der nordischen Passunion wurde innerhalb der skandinavischen Länder jedoch nicht nur die Passpflicht abgeschafft, sondern es fiel auch die Arbeitsgenehmigung fort, so dass eine vollkommene Freizügigkeit innerhalb der angeschlossenen Länder eingeführt wurde, die jedoch nicht für ausländische Einwanderer galt, die noch keine skandinavischen Mitbürger waren.
Als Schweden im März 2001 das Schengen-Abkommen unterschrieb, wurde die nordische Passunion jedoch nicht aufgehoben, da Skandinavier innerhalb der angeschlossenen nordischen Länder nach wie vor keinerlei Ausweispapiere bei sich haben müssen, was in anderen Ländern des Schengen-Abkommens notwendig ist, da man dort bei Kontrollen nachweisen muss, dass man ein Recht darauf hat, sich im Schengen-Raum aufzuhalten oder in Hotels ein Ausweispapier vorlegen muss. Skandinanvier benötigen innerhalb der nordischen Passunion auch in Hotels keinerlei Papiere.
25. Mai 1622: Gustav II. Adolf gründet die Stadt Borås
25. Mai 1667: Gustaf Bonde, ein Gegner der schwedischen Kriege
Copyright: Herbert Kårlin
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