Auch wenn bereits 1855 der Alkoholverkauf in Schweden rechtlich geregelt wurde und ab 1917 nach dem Bratt-System auch rationiert wurde, so wurde erst am 16. Mai 1923 das staatliche Monopol, heute bekannt als Systembolaget, für den Verkauf und die Herstellung von Alkohol landesweit eingeführt. Im gleichen Jahr wurde dann auch die Herstellung und der Verkauf von Starkbier mit einem Alkoholgehalt ab vier Prozent grundsätzlich verboten. Jede Herstellung von Alkohol durfte ab dieser Zeit nur noch nach staatlicher Genehmigung erfolgen.
Im Jahr 1955 verwandelte sich dann die Vin- & Spritcentralen in die heutigen Systembolaget, was auch dazu führte, dass in Schweden wieder Starkbier verkauft und an bestimmten Stellen auch ausgeschenkt werden durfte, zusätzlich zu Wein und anderen alkoholischen Getränken. Erst 1994, mit Schwedens Eintritt in die Europäische Union, wurde das schwedische Alkoholgesetz neu geregelt und das Monopol teilweise abgeschafft, auch wenn sich dies auf den Endverbraucher nur geringfügig auswirkte.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs musste Schweden jedoch 2007 auch Privatpersonen den Einfuhr von Alkohol erlauben, selbst wenn dieser nicht für den Eigenbedarf gedacht war. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Waren in Schweden versteuert werden und der Alkohol nicht in Geschäften verkauft wird, denn auch wenn Unternehmen wie Restaurants nicht mehr durch das Monopol eingeschränkt sind, so hat die Systembolaget in Schweden nach wie vor das Monopol für den Einzelhandel von Alkohol mit einem Alkoholanteil von über 3,8 Prozent. Die Schankgenehmigung für Restaurants ist allerdings an zahlreiche Bedingungen geknüpft, die dazu führen, dass bis heute viele kleinere Restaurants nur Alkohol verkaufen dürfen dessen Alkoholgehalt nicht über 3,8 Prozent liegt.
16. Mai 1900: Massenmord auf dem Mälaren
16. Mai 1930: Eine Ausstellung in Stockholm verändert die Architektur des Landes
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs musste Schweden jedoch 2007 auch Privatpersonen den Einfuhr von Alkohol erlauben, selbst wenn dieser nicht für den Eigenbedarf gedacht war. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Waren in Schweden versteuert werden und der Alkohol nicht in Geschäften verkauft wird, denn auch wenn Unternehmen wie Restaurants nicht mehr durch das Monopol eingeschränkt sind, so hat die Systembolaget in Schweden nach wie vor das Monopol für den Einzelhandel von Alkohol mit einem Alkoholanteil von über 3,8 Prozent. Die Schankgenehmigung für Restaurants ist allerdings an zahlreiche Bedingungen geknüpft, die dazu führen, dass bis heute viele kleinere Restaurants nur Alkohol verkaufen dürfen dessen Alkoholgehalt nicht über 3,8 Prozent liegt.
16. Mai 1900: Massenmord auf dem Mälaren
16. Mai 1930: Eine Ausstellung in Stockholm verändert die Architektur des Landes
Copyright: Herbert Kårlin
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen