Am 1. September 1736 trat in Schweden das sogenannte Sveriges rikes lag (Gesetz des schwedischen Reiches) in Kraft, das die vorherigen Gesetze Kristofers landslag (Christophs Landesgesetz) von 1442 und das stadslagen (Stadtgesetz) von 1350 ersetzte. Bei dieser Gesetzessammlung aus dem Jahre 1736 handelt es sich um die bisher letzte bedeutende Gesetzesreform Schwedens, was bedeutet, dass noch die aktuellenGesetze auf diese Sammlung aufbauen, auch wenn die einzelnen Teile weitgehend aktualisiert wurden. Juristisch gesehen muss man dennoch sagen, dass die heutigen Gesetze heute 275 Jahre alt werden.
Aus den mittelalterlichen Gesetzen, die bis 1736 galten, wurde auch der Begriff balk (Kodex) in die neuen Gesetze übernommen, der für jeden Teil der Gesetzessammlung zum Oberbegriff wurde, zum Beispiel „Giftermålsbalken“ für die Gesetze, die die Ehe regeln oder „Byggningabalken“ für die Baugesetze. Wobei insbesondere zahlreiche Baugesetze nie geändert wurden und daher noch auf die Gesetzgebung von 1736 zurückgreifen.
Wenn man heute jedoch allgemein von Sveriges Rikes Lag spricht, so meint man oft die jährliche Ausgabe einer Rechtssammlung mit gleichem Namen in dem jeweils ein pensionierter Richter die wichtigsten Gesetze Schwedens veröffentlicht. Die erste Ausgabe dieses Buches geht auf das Jahr 1861 zurück, wobei diese Gesetzessammlung jedoch nur eingeschränkt als Rechtsbuch bezeichnet werden kann, da es eine inoffizielle Sammlung ist, die zwar im Alltag zur Information herangezogen werden kann, jedoch unvollständig ist und im Rechtsleben nicht bindend ist.
1. September 1625: Ein Großbrand in Stockholm ändert die Stadtplanung
1. September 1958: Keith Cederholm und der Aufreißermord in Malmö
Aus den mittelalterlichen Gesetzen, die bis 1736 galten, wurde auch der Begriff balk (Kodex) in die neuen Gesetze übernommen, der für jeden Teil der Gesetzessammlung zum Oberbegriff wurde, zum Beispiel „Giftermålsbalken“ für die Gesetze, die die Ehe regeln oder „Byggningabalken“ für die Baugesetze. Wobei insbesondere zahlreiche Baugesetze nie geändert wurden und daher noch auf die Gesetzgebung von 1736 zurückgreifen.
Wenn man heute jedoch allgemein von Sveriges Rikes Lag spricht, so meint man oft die jährliche Ausgabe einer Rechtssammlung mit gleichem Namen in dem jeweils ein pensionierter Richter die wichtigsten Gesetze Schwedens veröffentlicht. Die erste Ausgabe dieses Buches geht auf das Jahr 1861 zurück, wobei diese Gesetzessammlung jedoch nur eingeschränkt als Rechtsbuch bezeichnet werden kann, da es eine inoffizielle Sammlung ist, die zwar im Alltag zur Information herangezogen werden kann, jedoch unvollständig ist und im Rechtsleben nicht bindend ist.
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Copyright: Herbert Kårlin
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