Am 24. Oktober 1998 wurde die europäische Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Schweden gesetzlich verankert. Das Personuppgiftslag, kurz PUL, ersetzte ab diesem Datum das frühere Datengesetz von 1973 und sollte verhindern, dass die persönliche Integrität jedes Bewohners Schweden durch die Verarbeitung und Behandlung von schützenswerten Daten, gekränkt wird. Als Überwachungsorgan wurde die Datainspektionen ernannt.
Um die Tragweite des PUL zu erfassen, muss man beachten, dass der Schutz nur für Personen gilt, die in Schweden gemeldet sind und dass jeder Person und jedem Unternehmen, das persönliche Daten sammelt oder bearbeitet, egal in welchem Land die Sammlung stattfindet, verfolgt werden kann. Es ist ebenfalls verboten persönliche Angaben an Länder weiterzugeben in denen nicht mindestens der gleiche Schutz besteht wie in Schweden.
Seit 1998 ist es daher in Schweden verboten Namen von Personen in Verbindung mit ihrem ethnischen Ursprung, ihrer politischen Meinung, ihrer religiösen Überzeugung oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zu veröffentlichen, vorausgesetzt, die Person kann sich nicht darauf berufen, dass dies in Zusammenhang mit einem literarischem, künstlerischem oder journalistischem Ziel verfolgt wird, da hier die Bestimmung über die Pressefreiheit über dem Datenschutz steht.
24. Oktober 2004: Der Södra Länken in Stockholm und der Stadtverkehr
Um die Tragweite des PUL zu erfassen, muss man beachten, dass der Schutz nur für Personen gilt, die in Schweden gemeldet sind und dass jeder Person und jedem Unternehmen, das persönliche Daten sammelt oder bearbeitet, egal in welchem Land die Sammlung stattfindet, verfolgt werden kann. Es ist ebenfalls verboten persönliche Angaben an Länder weiterzugeben in denen nicht mindestens der gleiche Schutz besteht wie in Schweden.
Seit 1998 ist es daher in Schweden verboten Namen von Personen in Verbindung mit ihrem ethnischen Ursprung, ihrer politischen Meinung, ihrer religiösen Überzeugung oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zu veröffentlichen, vorausgesetzt, die Person kann sich nicht darauf berufen, dass dies in Zusammenhang mit einem literarischem, künstlerischem oder journalistischem Ziel verfolgt wird, da hier die Bestimmung über die Pressefreiheit über dem Datenschutz steht.
24. Oktober 2004: Der Södra Länken in Stockholm und der Stadtverkehr
Copyright: Herbert Kårlin
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