Am 10. Dezember 1900 wurde in der schwedischen Stadt Västerås das letzte Mal ein Mörder hingerichtet. Es war die vorletzte Hinrichtung Schwedens und die letzte, die ein Scharfrichter mit dem Beil ausüben musste. Beim Hingerichteten handelte es sich um John Filip Nordlund, der am 17. Mai durch den Massenmord auf dem Dampfer Prins Carl in ganz Schweden bekannt geworden war und sich in einem Brief an seine Eltern und Brüder den Tod herbeigewünscht hatte.
Auch wenn vermutlich niemand mit John Filip Nordlund Mitleid hatte als er am 10. Dezember um acht Uhr morgens hingerichtet wurde, zumal der Mörder keinerlei Mitleid mit seinen Opfern zeigte und vor Gericht bedauerte, dass es ihm nicht gelungen war auch die Verletzten zu töten und er bei einem Fluchtversuch noch zwei Wächter schwer verletzt hatte, so war diese Hinrichtung eine Wende des schwedischen Strafvollzugs und es wurde ausgerechnet bei einem Massenmörder über die Abschaffung der Todesstrafe diskutiert.
Die Hinrichtung von John Filip Nordlund kam gerade zu jener Zeit, als man sich die Frage stellte ob ein Verbrecher seine Neigung geerbt hatte, als Hjalmar Branting sich deutlich gegen die Todesstrafe ausgesprochen hatte und man bei Verbrechen nach der Schuld der Gesellschaft suchte. Der Fall des Mälarmördaren war aber auch aus einem anderen Grund noch ein juristischer Sonderfall, da ein Psychologe in seinem Gutachten erklärte, dass der Mörder geisteskrank war, was für viele bedeutete, dass John Filip Nordlund zwar lebenslang eingesperrt werden musste, es aber nicht logisch war ihn hinzurichten auf Grund einer Krankheit.
10. Dezember 1898: Emil Kléen, der dekadente Poet des 19. Jahrhunderts
10. Dezember 1909: Selma Lagerlöf erhält den Nobelpreis der Literatur
Auch wenn vermutlich niemand mit John Filip Nordlund Mitleid hatte als er am 10. Dezember um acht Uhr morgens hingerichtet wurde, zumal der Mörder keinerlei Mitleid mit seinen Opfern zeigte und vor Gericht bedauerte, dass es ihm nicht gelungen war auch die Verletzten zu töten und er bei einem Fluchtversuch noch zwei Wächter schwer verletzt hatte, so war diese Hinrichtung eine Wende des schwedischen Strafvollzugs und es wurde ausgerechnet bei einem Massenmörder über die Abschaffung der Todesstrafe diskutiert.
Die Hinrichtung von John Filip Nordlund kam gerade zu jener Zeit, als man sich die Frage stellte ob ein Verbrecher seine Neigung geerbt hatte, als Hjalmar Branting sich deutlich gegen die Todesstrafe ausgesprochen hatte und man bei Verbrechen nach der Schuld der Gesellschaft suchte. Der Fall des Mälarmördaren war aber auch aus einem anderen Grund noch ein juristischer Sonderfall, da ein Psychologe in seinem Gutachten erklärte, dass der Mörder geisteskrank war, was für viele bedeutete, dass John Filip Nordlund zwar lebenslang eingesperrt werden musste, es aber nicht logisch war ihn hinzurichten auf Grund einer Krankheit.
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Copyright: Herbert Kårlin
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