Dienstag, 14. Mai 2013

Schweden führt die allgemeine Zusatzpension ATP ein

Am 14. Mai 1959 legte das schwedische Parlament einen Vorschlag vor nach dem die Volkspension (Folkpension) in eine allgemeine Pension, die abhängig ist von den Arbeitsjahren und, in beschränktem Masse, auch dem Verdienst umgestellt wird, eine Entscheidung, die in der zweiten Kammer mit einer einzigen Stimme Mehrheit akzeptiert wurde, da sich ein Mitglied des Parlaments, das sich gegen den Vorschlag entscheiden sollte, der Stimme enthielt. Diese Änderung des Rentenrechts war die erste Stufe zum heutigen Rentensystem, das jedoch erst 1993 in Schweden eingeführt wurde.

Bis zum Jahre 1913 gab es in Schweden keinerlei Pensionssystem, was bedeutete, dass die Kinder oder Verwandten für den Rentner aufkommen mussten, ein System, das ausschließlich auf die Großfamilie abgestimmt war. Als dann unter Karl Staaf im Jahre 1913 die Folkpension eingeführt wurde, so handelte es sich dabei um eine Art Sozialhilfe, die sehr gering bemessen war und in der Regel nicht ausreichte um davon ein normales Leben führen zu können. Hinzu kommt, dass das Pensionsalter damals bei 67 Jahren lag, die Lebenserwartung statistisch gesehen jedoch nur bei 60 Jahren lag.

In den 50er Jahren, als sich das gesamte Gesellschaftssystem veränderte, forderten die Linken und die Sozialdemokraten dass die Beihilfe (Folkpension) abgeschafft wird und forderten die Einführung einer allgemeinen Rente. Alles was sie jedoch nach einer positiven Volksbefragung im Jahre 1957 für Personen, die zwischen 1938 und 1953 geboren waren, erreichen konnten, war, dass diese ab 1963 zu ihrer Folkpension eine allmän tilläggspension (ATP) erhielten, die der allgemeinen Pension, die damals eingeführt wurde, nahe kam. Um jedoch diese allgemeine Zusatzpension zu erhalten, musste der Betroffene mindestens 15 Jahre lang gearbeitet haben, was dazu führte, das vor allem für Frauen die Probleme nach wie vor nicht gelöst waren.


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Copyright: Herbert Kårlin

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