Donnerstag, 3. September 2015

Das schwedische Kirchengesetz und seine Bedeutung

Als am 3. September 1686 Karl XI. das neue Kirchengesetz (Kyrkolag) verabschiedete, änderte sich das gesamte schwedische Leben bis zum 1. Januar 1992, denn das alte Gesetz wurde erst zu diesem Datum geändert und trennte dann die Kirche von der Politik. Das Kyrkolagen von 1686 war das erste kirchliche Gesetz, das für ganz Schweden galt und die protestantische Religion vereinheitlichte, aber sie auch zur einzigen Religion des Landes machte, denn in diesem Gesetz war verankert, dass sich Juden, Türken und andere Volksgruppen nur in Schweden niederlassen dürfen nachdem sie sich taufen lassen haben und vollständig nach den Regeln der schwedischen Religion leben.

Das Kirchengesetz von 1686, nach dem Karl XI. nach wie vor das Oberhaupt von Staat und Kirche war, erlaubte jedoch nicht nur die Entwicklung der Svenska Kyrkan nach einheitlichen Regeln, sondern gilt auch als die Grundlage der gesamten schwedischen Bevölkerungsstatistik und führte ein Schulsystem ein, denn die Priester aller Gemeinden wurden dabei angehalten allen Kindern ihrer Versammlung das Lesen beizubringen und sie im christlichen Glauben zu unterrichten. Das Gesetz schuf daher auch die ersten Volksschulen Schwedens, die voll in die Hände der Kirche gegeben wurden, auch wenn Grundbesitzloser und Adelige eigene Schulen für ihre Kinder einrichten durften. Selbst in diesen Privatschulen waren indes meist Priester oder von diesen empfohlene Lehrer die Pädagogen.

Da im Kirchengesetz von 1686 auch festgelegt wurde, dass die Priester aller Gemeinden ein Geburtsbuch, ein Taufbuch, ein Aufgebotsbuch, ein Hochzeitsbuch, ein Todenbuch, ein Begräbnisbuch und selbst ein Einzugs- und Auszugsbuch führen mussten und ein Umzug in eine andere Gemeinde nur mit einem Dokument des zuständigen Priesters möglich war, schuf dieses Gesetz auch die Grundlage für alle statistischen Erfassungen, die es heute ermöglichen jede Person zumindest bis zum Jahr 1749 zurückzuverfolgen. Allerdings schrieb dieses Gesetz auch vor, dass der Gemeindepriester sich um die Armen seiner Gemeinde kümmern muss, also die dafür notwendigen Summen von den anderen Gemeindemitgliedern fordern musste oder eine Möglichkeit zu finden hatte, dass die Armen eine sinnvolle Arbeit gegen Entlohnung oder Ernährung leisteten.


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Copyright: Herbert Kårlin

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