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Mittwoch, 13. März 2019

Der Jurist und Historiker Johannes Loccenius

Johannes Loccenius wurde am 13. März 1598 als Sohn eines Kaufmanns im deutschen Itzehoe geboren und besuchte nach der Hochschulreife am Hamburger Gymnasium die Universitäten Helmstedt, Rostock und Leiden um dort Jura zu studieren. Nach einem Doktorat in Jura in Leiden wurde Loccenius von Johan Skytte, den er in Rostock kennen gelernt hatte, als außerordentlicher Professor an die Universität Uppsala berufen, wo er 1630 auch zum ordentlichen Professor ernannt wurde. Während seiner Zeit an dieser Universität war er auch zeitweise Universitätsbibliothekar, Reichsgeschichtsschreiber und Universitätsrektor.

Gemeinsam mit Johan Stiernhöök und Clas Rålamb gilt Johannes Loccenius als Gründer der schwedischen Rechtswissenschaft, wobei Loccenius nicht nur Lehrbücher zum Rechtssystem schrieb, die weit über das damalige schwedische Denken hinausgingen, sondern auch die Landschaftsgesetze (landskapslagarna) ins Latein übersetze um diese Juristen in anderen Ländern zugänglich zu machen, und er verknüpfte Gesetze aus dem schwedischen Mittelalter mit dem Römischen Gesetz, was während der Großmachtszeit Schwedens sehr umstritten war, jedoch letztendlich wegleitend für die Gesetzgebung Schwedens wurde.

Innerhalb der Geschichtswissenschaft beschränkt sich die Bedeutung von Johannes Loccenius auf sein Werk Rerum Suecicarum historia des Jahres 1654, denn hier griff er dem Geschichtsschreiber Olof Rudbeck voraus, denn zum einen begann er seine Geschichte mit der Christianisierung, zum anderen war er der erste Geschichtsschreiber, der die legendären Sagenkönige aus seinem Werk verbannte, was im 17. Jahrhundert sehr stark kritisiert wurde, da damit, von schwedischer Warte, die gesamt Herkunft der Menschheit in ein neues Licht gesetzt wurde. Johannes Loccenius starb am 27. Juli 1677 im Alter von 79 Jahren in Uppsala.


13. März 1332: Der schwedische Erzbischof Olof Björnsson
13. März 1809: Revolution in Schweden
13. März 1822: Nils Lorens Sjöberg und die schwedische Lyrik Ende
13. März 1848: Der schwedische Künstler Johan Niclas Byström
13. März 1868: Die schwedische Textilkünstlerin Maja Sjöström

Copyright: Herbert Kårlin

Freitag, 29. Januar 2016

Das Skattefjällsmålet und das Recht der Samen

Am 29. Januar 1981 fällt der Oberste Gerichtshof Schwedens ein Urteil das das Recht der Samen im sogenannten Skattefjället eindeutig regelt, also das Berggebiet über das die Samen bis Mitte des 19. Jahrhunderts, gegen Zahlung einer Steuer (skatt), verfügten. Das Urteil war nötig geworden da die Meinung der Samendörfer und der zugezogenen Bevölkerung hinsichtlich des Weiderechts für Rene, des Fischfangs und der Jagd immer weiter auseinander gingen, was auch regelmäßig zu Konflikten führte.

Die Grundfrage bei sämtlichen Verhandlungen, die schließlich beim Obersten Gerichtshof landete, war, ob die Samen in den ihnen vom Staat zugewiesenen Gebieten im Jämtland ein Nutzungsrecht besitzen oder ob ihnen das Gebiet tatsächlich gehört, eine Frage, die im Grunde nicht geklärt werden kann, denn die Samen gehen bei ihren Argumenten von einer Situation aus, die im 17. Jahrhundert und weit zurück in der Zeit liegt und der schwedische Staat geht von aktuellen Gesetzen aus an denen Samen nicht mitwirken durften und die erst nach der Besiedlung des Landes der Samen entstanden.

Der Ausgang der Verhandlung war daher vorauszusehen, denn der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Samen lediglich ein Nutzungsrecht des staatlichen Gebirges hätten und zwar als gemeinsames Volk. Das Urteil ist dem Grundgesetz gleichzustellen und beeinflusste dadurch sehr viele Urteile der letzten Jahrzehnte, denn auch wenn die Samen das Land nicht besitzen, so dürfen sie es in aller Zukunft als Weideland nutzen. Da der Oberste Gerichtshof jedoch nicht entschied ob diese Rechte sich nur auf das Weiden der Rene beziehen oder auch auf den Fischfang und die Jagd, gehen die Probleme in den Gebieten der Samen weiter, nicht zuletzt deswegen, weil immer mehr touristische Unternehmen einen Nutzungsanspruch stellen und nicht davor zögern den Samen alte Rechte zu nehmen.

Copyright: Herbert Kårlin

Samstag, 30. Mai 2015

Der merkwürdige Tod von Osmo Vallo

Als Osmo Vallo am 30. Mai 1995 nach einem Eingriff der Polizei in Karlstad starb, dachte niemand, dass dieser Tod jahrelang Gesprächsthema bleiben sollte und über Jahre hinweg die Arbeit der schwedischen Polizei in Frage setzen sollte. Und doch war dieser Fall von Beginn an sehr denkwürdig, denn nachdem die Polizei wegen einem Streit von den Nachbarn Vallos gerufen worden war, öffnete dieser der Polizei die Tür, zeigte keine Aggressivität und hatte keine Waffe in der Hand. Dennoch ließen die Polizisten Ballo von ihrem Hund beißen, zwangen ihn gewaltsam auf den Boden und legten ihm Handschellen an.

Osmo Vallo hatte an diesem Tag kein Glück, denn einer der Polizisten war früher Mitglied der Polizisten, die in Stockholm als Basebolligan und ihrer Übergewalt bekannt waren. Die Polizei begnügte sich daher nicht mit den Handschellen, sondern schleppten Vallo, unter Zeugen, vor das Gebäude, einer der Polizisten hüpfte auf den Rücken Vallos und die anderen versetztem ihm mit ihren festen Schuhen zahlreiche Schläge am gesamten Körper. Dann ließen sie den leblosen Vallo mit dem Gesicht nach unten mehrere Minuten leblos liegen bevor sie einen Krankenwagen riefen und, als dieser nicht kam, den leblosen Vallo im Polizeiauto ins Krankenhaus zu bringen, wo nur noch sein Tod festgestellt wurde.

Da sowohl die Mutter des Toten als auch die Presse den Fall nicht vergessen ließen, wurde Osmo Vallo mehrmals obduziert, mit etwas abweichenden Ergebnissen und einem beschönigten Resultat des Rechtsmediziners. Sicher ist jedoch, dass die Polizei Vallo mehrere Rippen gebrochen hatte und ihm 39 blaue Flecken im Gesicht und an den Armen zugefügt hatte. Da jedoch bei drei Obduktionen keine klare Todesursache festgestellt werden konnte, kam es in diesem Punkt nie zu einer Anklage gegen die Polizisten, da es nicht ausreicht, dass die Gesamtheit der Gewalt zum Tode führen kann. Da man allerdings die Gewalt der Polizisten an sich nicht verleugnen konnte, wurde diese 1996, wegen dem Hundebiss und der Gewalteinwirkung, zu einer Geldstrafe verurteilt.


30. Mai 1815: Carl Edward Norström, Pionier des schwedischen Eisenbahn
30. Mai 1898: Hjalmar Gullberg und das klassische Hörspiel in Schweden
30. Mai 1900: Nils Fredrik Sander und populärwissenschaftliche Mythologie
30. Mai 1907: Carl Rupert Nyblom, von der Romantik zum Realismus
30. Mai 1908: Hannes Alfvén, ein Nobelpreisträger als Kernkraftgegner
30. Mai 1934: Die Arbeitslosenversicherung in Schweden
30. Mai 1940: Der schwedische Flugpionier Kurt Björkvall
30. Mai 1940: Jan Lööf schafft eine Welt für Kinder
30. Mai 1958: Marie Fredriksson, die Sängerin von Roxette

Copyright: Herbert Kårlin

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Mittwoch, 25. März 2015

Der schwedische Spion Bertil Ströberg

Als Bertil Ströberg am 25. März 2012 an den Folgen eines Krebsleidens im Alter von 79 Jahren starb, war es ihm trotz enormer Anstrengung nicht gelungen zu beweisen, dass er kein Spion war, sondern das unschuldige Opfer einer Konspiration, obwohl gerade dies in den letzten Jahren seiner Lebens immer wahrscheinlicher wurde. Rechtswissenschaftler fragen sich mittlerweile warum Ströberg überhaupt als Spion zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, da es keinerlei Beweise gab und das Urteil nur deswegen zu Stande kam, weil die Richter seinen Aussagen keinen Glauben schenkten.

Bertil Ströberg war am 30. März 1932 in Västra Torsås zur Welt gekommen und meldete sich nach der sechsjährigen Volksschule freiwillig zum Militärdienst. Im Ausbildungszentrum der Verteidigung holte er anschließend die Hochschulreife nach und wurde zum Offizier der Luftwaffe. In dieser Eigenschaft hatte Ströberg Zugang zu sämtlichen Informationen des militärischen Kommunikationssystems, nicht jedoch zu anderen geheim gehaltenen Informationen. Der Offizier gehörte dennoch zur Gruppe der Personen, die ein Risiko für die Sicherheit des Landes ausmachen konnten und wurde daher routinemäßig von der schwedischen Sicherheitspolizei Säpo überwacht.

Als Bertil Ströberg am 20. Mai 1983 einen an Sven-Roland Larsson adressierten Einschreibebrief bei einem Postamt in Stockholm abholen wollte, wurde er von der Säpo wegen Spionageverdacht festgenommen. Seine Aussage, dass er den Brief für eine dritte Person abholte, die gesundheitlich verhindert war, nahmen ihm weder Säpo noch die Richter ab. Da weder im Brief noch in der polnischen Botschaft, die als Spionage-Partner dienen sollte, Beweismaterial gefunden wurde, wurde das Urteil weder in erster noch in zweiter Instanz einheitlich gefällt, aber es kam zur Verurteilung Ströbergs, der bis zum Tode seine Unschuld beteuerte. Noch 2010 wurde bekannt, dass die Säpo den Namen Sven-Roland Larsson bereits 1957 benutzt hatte, was Ströberg nicht wissen konnte, und es wurde bekannt, dass die Sicherheitspolizei entlastende Dokumente geheim gehalten und weder den Gerichten noch der Verteidigung zur Verfügung gestellt hatte.


25. März: Der Waffeltag in Schweden 
25. März 1751: Fredrik I., König Schwedens dank seiner Ehefrau 
25. März 1902: Sten Broman, ein schwedisches Original 
25. März 1954: Massiver Widerstand gegen das Fernsehen in Schweden 
25. März 2008: Bengt Helldal, der fitte Arzt aus Falkenberg

Copyright: Herbert Kårlin

Sonntag, 12. Oktober 2014

Hjalmar Hammarskjöld, ein Jurist als Ministerpräsident

Als Hjalmar Hammarskjöld am 12. Oktober 1953 in Stockholm starb, ging er nicht nur als konservativer Ministerpräsident Schwedens in die Geschichte ein, sondern auch als Politiker und Jurist, der Schweden über Jahrzehnte hinweg seinen Stempel aufgedrückt hatte da er einige der wichtigsten Gesetze des Landes verfasst hatte, die zum Teil heute noch gültig sind. Der königstreue Jurist Hammarskjöld hatte zudem als ordentlicher Professor für Zivilrecht an der Universität Uppsala einen bedeutenden Einfluss auf die gesamte nordische Gesetzgebung und gilt selbst als Spezialist des damaligen Völkerrechts.

Hjalmar Hammarskjöld war am 4. Februar 1862 als ältester Sohn eines adeligen Gutbesitzers in Tuna zur Welt gekommen und verfügte daher über eine ausgezeichnete Bildung. Ab 1878 studierte Hammarskjöld an der Universität Uppsala und legte dort sechs Jahre später sein Examen als Jurist ab, das ihm unmittelbar eine Tätigkeit als Notar am Svea hovrätt einbrachte. In dieser Zeit bereitete Hammarskjöld vor allem Gesetze zum Aktienrecht vor und revidierte das Wirtschaftsrecht des Landes. Nur zwei Jahre später kam der Jurist dann als Dozent für Privatrecht an die Universität Uppsala und engagierte sich in der Politik. Auf Grund seiner Beziehungen und seines Rufes machte er in beiden Bereichen eine schnelle Karriere.

Als Hjalmar Hammarskjöld am 17. Februar 1914 zum Ministerpräsidenten Schwedens ernannt wurde, war seine Macht auf Grund des Ersten Weltkrieges jedoch sehr beschränkt, denn während seiner dreijährigen Regierungszeit war sein größtes Bemühen die Neutralität Schwedens zu erhalten, was voraussetzte, dass Russland das Land nicht angriff und Deutschland den Wunsch der Neutralität respektierte und Schweden nicht um Hilfe gegen Russland bat. Hammarskjöld und sein Außenminister Knut Wallenberg waren daher vor allem zur Diplomatie gezwungen. Hinzu kamen die Hungersnot in Schweden und die hohe Arbeitslosigkeit, die Hammarskjöld dazu zwangen teilweise eine linke Politik zu betreiben um Unruhen im eigenen Land weitgehend zu vermeiden.


12. Oktober 1617: Gustav II. Adolf wird König von Schweden
12. Oktober 1831: Anders Gustaf Jönsson und die Abstinenzbewegung
12. Oktober 1908: Gösta Knutsson und Pelle Svanslös
12. Oktober 1948: Emilie Rathou, die Gründerin des Vita bandet
12. Oktober 1976: Die schwedische Hochspringerin Kajsa Bergqvist

Copyright: Herbert Kårlin

Visit Göteborg!

Samstag, 1. Oktober 2011

Das schwedische Züchtigungsrecht wird gemindert

Am 1. Oktober 1858 trat in Schweden ein Gesetz in Kraft, das die Züchtigung (Husaga) von landwirtschaftlichen Angestellten und Hausangestellten verbot, zumindest bei Jungen über 18 Jahren und bei Mädchen über 16 Jahren. Ab 1858 machte man daher auch einen Unterschied zwischen Erziehung und Strafe. Jugendliche mussten noch erzogen werden und durften daher weiterhin gezüchtigt (verprügelt) werden, bis ein Gesetz im Jahre 1920 auch dies verbot.

Man musste allerdings auch nach 1858 noch einen Unterschied zwischen Husaga (Bestrafung von Angestellten) und Barnaga (Bestrafung von Kindern) machen, wobei die Ehefrau ohnehin unter dem Mann stand und daher „gemäßigt“ Prügel bekommen konnte ohne dass der Mann sich darüber Gedanken machten musste. Barnaga war nicht nur erlaubt, sondern in gewissen Fällen sogar die Pflicht der Eltern. Die Eltern sollten ihre Kinder jedoch nicht so stark prügeln, dass sie starben. Geschah es dennoch, so hatten sie allerdings nur eine Geldstrafe zu erwarten. Schlug das Kind zurück und tötete dabei Vater oder Mutter, so wurde es zum Tode verurteilt.

Beim Husaga, also der körperlichen Bestrafung von Angestellten, wurde zwischen Strafe und Misshandel unterschieden, was nichts anderes bedeutete, als dass die Strafe so ausgeführt werden musste, dass der oder die Bestrafte keine Blutergüsse haben durfte. Da Angestellte auf dem Land oder im Haushalt jedoch noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts nahezu wie Leibeigene gehalten wurden, war es für die Bestraften sehr schwierig ihre tatsächlichen Schäden nachzuweisen. Jungen unter 18 und Mädchen bis 16 konnten auch nach 1858 aus Erziehungsgründen wie die eigenen Kinder bestraft werden und hatten rechtlich keine eigene Stellung.

1. Oktober 1779: Tammerfors wird von Gustav III. gegründet
1. Oktober 1828: Ebba Ramsay, die Gründerin des Krankenheims Vilhelmsro

Copyright: Herbert Kårlin

Donnerstag, 1. September 2011

Schweden und Sveriges rikes lag, Grundlagen der Gesetze

Am 1. September 1736 trat in Schweden das sogenannte Sveriges rikes lag (Gesetz des schwedischen Reiches) in Kraft, das die vorherigen Gesetze Kristofers landslag (Christophs Landesgesetz) von 1442 und das stadslagen (Stadtgesetz) von 1350 ersetzte. Bei dieser Gesetzessammlung aus dem Jahre 1736 handelt es sich um die bisher letzte bedeutende Gesetzesreform Schwedens, was bedeutet, dass noch die aktuellenGesetze auf diese Sammlung aufbauen, auch wenn die einzelnen Teile weitgehend aktualisiert wurden. Juristisch gesehen muss man dennoch sagen, dass die heutigen Gesetze heute 275 Jahre alt werden.

Aus den mittelalterlichen Gesetzen, die bis 1736 galten, wurde auch der Begriff balk (Kodex) in die neuen Gesetze übernommen, der für jeden Teil der Gesetzessammlung zum Oberbegriff wurde, zum Beispiel „Giftermålsbalken“ für die Gesetze, die die Ehe regeln oder „Byggningabalken“ für die Baugesetze. Wobei insbesondere zahlreiche Baugesetze nie geändert wurden und daher noch auf die Gesetzgebung von 1736 zurückgreifen.

Wenn man heute jedoch allgemein von Sveriges Rikes Lag spricht, so meint man oft die jährliche Ausgabe einer Rechtssammlung mit gleichem Namen in dem jeweils ein pensionierter Richter die wichtigsten Gesetze Schwedens veröffentlicht. Die erste Ausgabe dieses Buches geht auf das Jahr 1861 zurück, wobei diese Gesetzessammlung jedoch nur eingeschränkt als Rechtsbuch bezeichnet werden kann, da es eine inoffizielle Sammlung ist, die zwar im Alltag zur Information herangezogen werden kann, jedoch unvollständig ist und im Rechtsleben nicht bindend ist.

1. September 1625: Ein Großbrand in Stockholm ändert die Stadtplanung
1. September 1958: Keith Cederholm und der Aufreißermord in Malmö 

Copyright: Herbert Kårlin