Freitag, 26. September 2014

Die heutige schwedische Successionsordnung tritt in Kraft

Am 26. September 1810 trat in Schweden eine neue, vom damaligen Reichstag angenommene, Successionsordnung in Kraft, die noch heute in Kraft ist, auch wenn 1980 eine kleine Änderung der Thronfolge erfolgte, die es auch weiblichen Nachkommen des Königs ermöglichte die Krone zu erben. Die neue Ordnung der Thronfolge setzte nicht nur alle früheren Ordnungen außer Kraft, sondern war konkret auf den neuen König Karl XIV. Johan, geborener Jean Bernadotte, zugeschnitten, den ersten König Schwedens der Linie Bernadotte.

Mit der Seccessionsordnung von 1810 wurde dem Haus Bernadotte das dauernde Recht auf den schwedischen Thron zugesichert, aber es wurde ausgeschlossen, dass andere Verwandte des neuen Königs je einen Anspruch auf den Thron stellen konnten. Nach dem Tod von Prinz Bertil im Jahre 1997 hat daher nur noch die gerade Linie des Königs Carl XVI. Gustaf einen Anspruch auf den Thron. Dies bedeutet, dass in erster Linie Kronprinzessin Victoria den Thron besteigen wird und an zweiter Stelle ihre Tochter Estelle folgt. Nur wenn beide sterben sollten, so wird Prinz Carl Philip König. Die zweite Tochter von Kronprinzessin Victoria steht erst, nach Prinzessin Madeleine, an fünfter Stelle der Thronfolge.

Allerdings waren in der Successionsordnung von 1810 weitere Punkte zu finden, die noch heute gültig sind. Zum einen kann ein Mitglied des Königshauses nur dann den Thron besteigen wenn er oder sie dem protestantischen Glauben nach dem Augsburger Bekenntnis von 1593 folgt und eine Prinz oder eine Prinzessin benötigt zu einer Eheschließung mit einem bürgerlichen Partner die Zustimmung des Königs und des Parlamentes. Bei einer Eheschließung ohne diese Zustimmungen verlieren die Prinzessin oder der Prinz jedes Recht auf den Thron, eine Frage, die vor allem im Zusammenhang mit der Ehe von Prinzessin Madeleine aufkam, die im Grunde mit ihrer Ehe auf ihren Titel und die Erbfolge hätte verzichten müssen.


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Copyright: Herbert Kårlin

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