Freitag, 1. Mai 2015

Die nordische Passunion

Gemäß des im Jahre 1952 unterzeichneten Protokolls zur Passfreiheit innerhalb der nordischen Länder schloss sich das schwedische Parlament zum 1. Juli 1954 der nordischen Passunion an, der sowohl Schweden, als auch Norwegen, Dänemark, Finnland und Island angehören, und bedeutet, dass Bürger der betroffenen Ländern ab dem 1. Mai 1958 bei Reisen innerhalb des nordischen Raums keinerlei Ausweispapiere mit sich führen müssen, zumindest so lange sie sich nicht bei einer Bank oder einem Amt legitimieren müssen um offizielle Papiere zu erhalten oder ein Bankkonto zu eröffnen.

Die nordische Passunion geht allerdings weitaus weiter, denn sie bedeutet auch, dass man sich als nordischer Mitbürger in jedem der angeschlossenen Länder auf unbegrenzte Zeit aufhalten kann und dort bei der Arbeitsaufnahme keinerlei Arbeitsgenehmigung benötigt. Bedeutend ist dabei jedoch, dass dies nur für Personen gilt, die auch die Staatsbürgerschaft eines der Länder besitzen. Die Passunion gilt daher weder für anderen Bewohnern dieser Länder, noch für Touristen oder beruflich reisenden anderen Europäer, die sich beim Aufenthalt in jedem der Länder ausweisen können müssen.

Auch wenn das Schengener Abkommen mittlerweile die Kraft der nordischen Passunion verringerte, so müssen die Bürger von nicht-nordischen Ländern nun zwar an den Grenzen kein Ausweispapier mehr vorzeigen, aber sie müssen es dennoch mitführen und müssen sich bei einem Aufenthalt von jeweils drei Monaten in einem der Länder offiziell anmelden. Auch in Hotels muss ein nicht-nordischer Bürger einen Pass oder ein Ausweispapier vorweisen, was nach der nordischen Passunion für Staatsbürger der angeschlossenen Länder nicht notwendig ist, da hier die Kenntnis seiner Personennummer im Grunde ausreicht.


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Copyright: Herbert Kårlin

Mit Stena Line nach Schweden

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