Sonntag, 1. November 2015

Jakob von Engeström und der Mord an Gustav III.

Jakob von Engeström kam am 1. November 1735 als Sohn eines Bischofs in Lund zur Welt und wurde, auf Grund der Verdienste seines Vaters, im Jahre 1751 in den Adelstand aufgenommen. Im Alter von 18 Jahren schloss von Engström sein Jurastudium an der Universität Lund ab und nur ein Jahr später legte er auch das Kanzleiexamen an der gleichen Universität ab, das ihm den Zugang zum Kanzleikollegium machte und eine Arbeit im diplomatischen Dienst ermöglichte, sowie ihm eine sichere berufliche Zukunft garantierte.

Da Jakob von Engeström mehr Wissenschaftler und Sammler historischer Dokumente war, wurde er bei Beförderungen jedoch mehrmals übergangen und seine politische Rolle war kaum für die Entwicklung Schwedens von Bedeutung. Sicher ist jedoch, dass von Engström der Regierung von Gustav III. sehr kritisch gegenüberstand und dessen Krieg im Jahre 1788 als unrechtmäßigkeit bezeichnete, aber auch die hohe Staatsverschuldung als Problem Schwedens sah. Zumindest indirekt setzte sich von Engeström daher für den Parlamentarismus ein und wollte die Macht des Königs beschränken.

Nach der Ermodung von Gustav III. im Jahre 1792 kam Jakob von Engeström unmittelbar in den Verdacht am Attentat beteiligt gewesen zu sein, da seine Meinungen zur königlichen Macht um diese Zeit allgemein bekannt waren. Bei Verhören musste von Engeström auch zugeben, dass er vom geplanten Attentat wusste, aber gleichzeitig versicherte er, dass er der Hoffnung gewesen war dass der Mord verhindert werden konnte. Da vermutet wurde, dass von Engeström auch eine neue Verfassung ausgearbeitet habe, wurde seine Wohnung durchsucht, allerdings ohne dass dieses Dokument gefunden wurde. Erst sehr viel später fanden Geschichtswissenschaftler dann dieses Dokument unter seinen Papieren. Ohne dieses Papier konnte man Engeström, der am 14. November 1802 in Uppsala starb, nicht sehr viel nachweisen und er wurde daher nur zu einer relativ milden Strafe verurteilt. Der zehnjährigen Gefängnisstrafe entging er jedoch dadurch, dass er unmittelbar nach Uppsala zog, da dort die Durchführung der Strafe nicht möglich war.


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Copyright: Herbert Kårlin

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