Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Todesstrafe die übliche Strafe in Schweden, wobei in einer Akte von 1734 sogar noch auf 68 verschiedene Vergehen die Todesstrafe stand. Noch 1858 gab es noch in jeder Region Schwedens einen Scharfrichter, da eine einzelne Person die Hinrichtungen in Schweden nicht leisten konnte. Erst am 7. Mai 1921 wurde dann bei einer Regierungsreform die Todesstrafe, mit Wirkung ab dem 30. Juni 1921, im Zivilleben abgeschafft.
Dies bedeutete jedoch nicht, dass Soldaten bei einem Vergehen nicht immer noch mit einer Hinrichtung rechnen musste, denn die Entscheidung von 1921 betraf ausschließlich die Zivilbevölkerung. Nach dem Militärgesetz von 1882 war bei Vergehen von Soldaten in Kriegszeiten weiterhin die Todesstrafe vorgesehen. Allerdings sollten die Betroffenen nach 1921 nur noch erschossen werden und nicht mehr durch das Beil sterben. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges galt dies allerdings auch wieder für einige Gruppen der Zivilbevölkerung.
Erst im Jahre 1973 wurde dann durch ein königliches Dekret die Todesstrafe auch für Soldaten abgeschafft und 1975 wurde das Grundgesetz dahingehend geändert, dass die Todesstrafe in ganz Schweden verboten wurde. Aber auch wenn die Gesetze damit eine klare Linie zogen, so war dies bei der Bevölkerung noch nicht der Fall, denn nach einer Sifos-Umfrage von 1997 erklärten noch 40 Prozent der Schweden für die Todesstrafe zu sein und als 2006 die kostenlose Tageszeitung Metro eine Untersuchung anstellte, waren noch 33 Prozent der Schweden der Meinung, dass bei gewissen Taten die Todesstrafe angebracht sei. Immerhin sprachen sich dann schon 56 Prozent der Schweden dagegen aus.
7. Mai 1697: Das königliche Schloss in Stockholm brennt nieder
7. Mai 1840: Der deutsch-schwedische Künstler Caspar David Friedrich
7. Mai 1856: Die Erweckungsbewegung innerhalb der Svenska Kyrkan
Dies bedeutete jedoch nicht, dass Soldaten bei einem Vergehen nicht immer noch mit einer Hinrichtung rechnen musste, denn die Entscheidung von 1921 betraf ausschließlich die Zivilbevölkerung. Nach dem Militärgesetz von 1882 war bei Vergehen von Soldaten in Kriegszeiten weiterhin die Todesstrafe vorgesehen. Allerdings sollten die Betroffenen nach 1921 nur noch erschossen werden und nicht mehr durch das Beil sterben. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges galt dies allerdings auch wieder für einige Gruppen der Zivilbevölkerung.
Erst im Jahre 1973 wurde dann durch ein königliches Dekret die Todesstrafe auch für Soldaten abgeschafft und 1975 wurde das Grundgesetz dahingehend geändert, dass die Todesstrafe in ganz Schweden verboten wurde. Aber auch wenn die Gesetze damit eine klare Linie zogen, so war dies bei der Bevölkerung noch nicht der Fall, denn nach einer Sifos-Umfrage von 1997 erklärten noch 40 Prozent der Schweden für die Todesstrafe zu sein und als 2006 die kostenlose Tageszeitung Metro eine Untersuchung anstellte, waren noch 33 Prozent der Schweden der Meinung, dass bei gewissen Taten die Todesstrafe angebracht sei. Immerhin sprachen sich dann schon 56 Prozent der Schweden dagegen aus.
7. Mai 1697: Das königliche Schloss in Stockholm brennt nieder
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Copyright: Herbert Kårlin
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