Dienstag, 29. Mai 2012

Körperstrafe und Dunkelhaft werden in Schweden abgeschafft

Nachdem Hausangestellte ab dem 1. Oktober 1858, zumindest offiziell, nicht mehr verprügelt werden durften (Husaga), war auch nach diesem neuen Gesetz die Körperstrafe in Gefängnissen weiterhin zulässig. Erst am 29. Mai 1938 trat dann ein weiteres Gesetz in Kraft, das die Körperstrafe auch in Gefängnissen verbot. Gleichzeitig wurde dabei auch die Dunkelhaft abgeschafft, die bis dahin bei Ungehorsam sehr häufig angewandt wurde und heute, wie auch das Auspeitschen, als Folter betrachtet wird.

Auch als durch eine Reform zu Beginn des 19. Jahrhunderts Landstreicher und Bettler nicht mehr in Arbeitshäusern und Gefängnissen untergebracht werden durften, so stieg die Anzahl der Gefängnisse in Schweden nahezu von Jahr zu Jahr und die Anzahl der Gefangen wurde so hoch, dass man mit dem Bau von Gefängnissen kaum noch nachkam. Die Unterbringung in Einzelzellen war unmöglich geworden und, um Ordnung in den überfüllten Gefängnissen zu halten, waren gewaltsame Körperstrafen vor den Augen anderen Gefangenen eine Methode Angst zu verbreiten.

Aber natürlich waren Körperstrafen und Dunkelhaft nicht nur dafür gedacht Ordnung zu halten, sondern die Gefangenen mussten durch Arbeit auch den gesamten Unterhalt des Gefängnisses finanzieren. War die Arbeitsleistung zu gering, so wurde zuerst am Holz für die Wärme in den Arbeitsräumen und am Essen der Gefangenen gespart. Bevor dann auch die Wächter durch eine schlechte Arbeitsleistung betroffen waren, griffen diese zu exemplarischen Körperstrafen, die oft in brutale Gewalt ausuferten, aber die Arbeitsleistung wieder steigerten. Mit der Abschaffung der Körperstrafen in Gefängnissen musste daher in Schweden der gesamte Strafvollzug reformiert werden.


29. Mai 1940: Hemvärnet, eine paramilitärische Einheit in Schweden
29. Mai 1985: Der mysteriöse Tod der Journalistin Cats Falck 

Copyright: Herbert Kårlin

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