Auch wenn die Frau in Schweden heute als gleichberechtigt betrachtet wird und sie schon im Mittelalter eine hohe Stellung einnehmen konnte, so liegen dazwischen fast 1000 Jahre in denen die Rolle der schwedischen Frau auf das extremste eingeschränkt war. So wurde erst am 5. Mai 1939 ein Gesetz erlassen nach dem die Frau nicht mehr wegen einer Verlobung, einer Ehe oder einer Geburt gekündigt werden konnte. Gleichzeitig wurden ihr dabei auch zwei Wochen lang Gehalt nach einer Geburt gewährt.
Immerhin durfte eine schwedische Frau bereits seit 1872 selbst bestimmen wen sie heiraten wollte und musste nicht mehr den ihr zugewiesenen Mann akzeptieren. Ob diese Bestimmung allerdings immer zum Vorteil der Frau war, ist weniger sicher, denn nach der Ehe hatte die Frau keine Freiheit gefunden, sondern ihr Ehemann war automatisch zu ihrem Vormund geworden und ohne dessen Zustimmung durfte sie keinerlei Verträge unterzeichnen, selbst dann nicht, wenn sie das gesamte Geld mit in die Ehe gebracht hatte. Erst 1921 durfte sie dann auch über sich selbst bestimmen, selbst eine Arbeit suchen und auch über ihre Einkünfte entscheiden.
Wer allerdings der Meinung ist, dass dies die schwedische Frau wirklich befreite, täuscht sich, denn noch bis 1965 durfte der Ehemann seine Frau völlig legal vergewaltigen ohne die geringste Strafe befürchten zu müssen, wobei sie bis 1938 auch nicht an irgendwelche Präventivmittel denken konnte, denn bis dahin war es in Schweden bereits strafbar sich allein danach zu erkundigen. Bis 1975 sollte sie dann auch nicht an Abtreibung denken, da dies hart bestraft wurde. Aber noch heute hat die schwedische Frau nicht den gleichen Lohn wie der Mann.
5. Mai 1912: Die Olympischen Spiele in Stockholm
5. Mai 1984: Herreys, Schwedens erste Boyband, gewinnt den ESC
Immerhin durfte eine schwedische Frau bereits seit 1872 selbst bestimmen wen sie heiraten wollte und musste nicht mehr den ihr zugewiesenen Mann akzeptieren. Ob diese Bestimmung allerdings immer zum Vorteil der Frau war, ist weniger sicher, denn nach der Ehe hatte die Frau keine Freiheit gefunden, sondern ihr Ehemann war automatisch zu ihrem Vormund geworden und ohne dessen Zustimmung durfte sie keinerlei Verträge unterzeichnen, selbst dann nicht, wenn sie das gesamte Geld mit in die Ehe gebracht hatte. Erst 1921 durfte sie dann auch über sich selbst bestimmen, selbst eine Arbeit suchen und auch über ihre Einkünfte entscheiden.
Wer allerdings der Meinung ist, dass dies die schwedische Frau wirklich befreite, täuscht sich, denn noch bis 1965 durfte der Ehemann seine Frau völlig legal vergewaltigen ohne die geringste Strafe befürchten zu müssen, wobei sie bis 1938 auch nicht an irgendwelche Präventivmittel denken konnte, denn bis dahin war es in Schweden bereits strafbar sich allein danach zu erkundigen. Bis 1975 sollte sie dann auch nicht an Abtreibung denken, da dies hart bestraft wurde. Aber noch heute hat die schwedische Frau nicht den gleichen Lohn wie der Mann.
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Copyright: Herbert Kårlin
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