Montag, 14. Januar 2013

Der Mord an einem Jungen bringt ein neues Gesetz

Der Mord am 10-jährigen Bobby Äikiä am 14. Januar 2006 erschütterte ganz Schweden und gehört zu jenen Kriminalfällen des Landes, die nicht nur wegen ihrer Grausamkeit bekannt wurden, sondern der auch auf Probleme der schwedischen Gesellschaft aufmerksam machte, die zu häufig unter den Tisch gekehrt werden und nur nur in wenigen Fällen mit dem Tod eines Kindes enden. Der Fall Bobby Äikiä führte immerhin zum Gesetz Lex Bobby, das 2008 in Kraft trat und Kindern einen besseren Schutz bieten soll, aber auch dazu führt, dass jeder gewaltsame Tod eines Kindes von der Justiz untersucht werden muss.

Die Schwierigkeiten für Bobby Äikiä, der unter dem Fragil X-Syndrom litt, begannen als seine Mutter im Jahre 2005 einen neuen Partner fand, der auf harte Pornografie fixiert war, eine Vorliebe für Sadomasochismus hatte und so nebenbei bereits wegen zwei Vergewaltigungen verurteilt worden war. Von dieser Zeit an wurde der Junge systematisch einer Tortur ausgesetzt. Er wurde geschlagen, auf seinem Körper wurden Zigaretten ausgedrückt, er musste nackt im Schnee liegen, aber auch sexuelle Qualen waren an der Tagesordnung, was dazu führte, dass Bobby aus „Krankheitsgründen“ häufig der Schule fern blieb damit die Lehrer nicht auf die tatsächlichen Probleme aufmerksam wurden.

Als Bobby Äikiä eines Morgens tot in seinem Bett gefunden wurde, schafften die Eltern den Körper zur Seite und meldeten Bobby als vermisst. Als eine tagelange Suche keinen Erfolg zeigte, begann die Polizei ein Vergehen zu vermuten und verhörten die Eltern. Die Mutter brach bald zusammen und erzählte den Beamten wo die Leiche zu finden sei und sie gab zu Protokoll, dass auch sie selbst der Gewalt und den Drohungen ihres Mannes ausgesetzt gewesen war und nicht wusste wie sie dem Teufelskreis entkommen sollte.

Während der Verhandlung schoben sich der Stiefvater und die Mutter gegenseitig die Schuld zu und nur weniges war wirklich zu beweisen, so dass das Gericht auf Grund der technischen Beweislage die beiden nicht wegen Mordes verurteilen konnte, sondern nur wegen Misshandlung, Totschlag und Vergehen gegen das Beerdigungsgesetz. Das Strafmaß wurde für beide Täter auf zehn Jahre festgelegt und im Oktober 2012 konnten sie bereits das Gefängnis verlassen.


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Copyright: Herbert Kårlin

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