Am Abend des 21. Januar 2002 wird die 26-jährige Fadime Sahindal beim Verlassen der Wohnung ihrer Schwester in Uppsala vom Vater durch einen gezielten Kopfschuss getötet, weil sie sich als geborene Kurdin den schwedischen Sitten angepasst hatte und einen Schweden heiraten wollte, aber auch, weil sie die Situation der Frau in kurdischen Familien öffentlich angeprangert hatte.
Fadime Sahindal war im Alter von sieben Jahren aus der Türkei nach Schweden gekommen und wurde bekannt, als sie im Jahre 2001 im schwedischen Parlament über die Gewalt gegen Frauen sprach und schilderte wie sich ihre eigene Familie mit der Ankunft in Schweden verändert hatte. Sie erzählte auch wie sie ständig von ihren Brüdern überwacht wurde, ihre Lebensweise kritisiert wurde und welcher Gewalt sie wegen ihrer Anpassung an die schwedische Gesellschaft ausgesetzt war.
Obwohl Fadime Sahindal bereits Morddrohungen von ihrem Vater bekommen hatte, wollte sie sich von ihren Schwestern und der Mutter verabschieden, bevor sie zu einem sechsmonatigen Praktikum nach Kenia aufbrach. Der Vater hatte von diesem Treffen erfahren und erwartete seine Tochter vor der Tür der Wohnung ihrer Schwester und tötete sie mit dem ersten Schuss als Fadime die Wohnung verlassen wollte. Als Motiv gab der Vater bei den ersten Verhören an, dass Fadime Sahindal die Ehre der Familie und aller Verwandten gekränkt hatte, weil sie die Situation der kurdischen Frauen öffentlich bekannt gemacht hatte. Der Vater wurde zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt und der Tod Fadimes führte dazu, dass in Schweden ein Verein gegen Ehrengewalt gegründet wurde und das Thema erstmals landesweit diskutiert wurde.
Das Berufungsgericht (Göta Hovrätt) entschied am 28. März 2013, dass der Vater seine Strafe nicht verkürzt bekommt, da man nicht ausschließen kann, dass er erneut zur Gewalt greift sobald sich eines seiner Kinder seiner Meinung widersetzt. Das Gericht bestätigte damit die lebenslange Strafe.
21. Januar 1829: Oscar II. will die Macht des Königs retten
21. Januar 1893: Gunnar Mascoll Silfverstolpe, der intime Alltagsdichter Schwedens
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Das Berufungsgericht (Göta Hovrätt) entschied am 28. März 2013, dass der Vater seine Strafe nicht verkürzt bekommt, da man nicht ausschließen kann, dass er erneut zur Gewalt greift sobald sich eines seiner Kinder seiner Meinung widersetzt. Das Gericht bestätigte damit die lebenslange Strafe.
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Copyright: Herbert Kårlin
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