Dienstag, 1. Januar 2013

Die schwedische Kirche wird vom Staat getrennt

Der Beschluss, dass die schwedische Kirche (Svenska Kyrkan) vom Staat getrennt werden sollte, wurde bereits im Jahre 1995 gefällt. Allerdings sollte es noch bis zum 1. Januar 2000 dauern bis alle entsprechenden Verträge und Bedingungen ausgehandelt waren und sowohl das Parlament als auch die Svenska Kyrkan die Idee umsetzen konnten. Auch wenn die Entscheidung mehr eine Zwischenlösung wurde als eine absolute Trennung der beiden Einheiten, so waren beide Seiten mit der Entscheidung als solches zufrieden..

In der Tat sollte diese Reform das Rad der Geschichte bis zur Zeit vor Gustav Vasa zurückdrehen, der ab 1523 die Reformation durchstzte und in Schweden die Staatskirche einführte. Allerdings wollte die schwedische Regierung auch 2000 noch einen gewissen Einfluss über die Arbeit und die Bedeutung der Svenska Kyrkan ausüben, was sich darin zeigt, dass es nach wie vor vier Gesetze gibt, die dem Staat eine Macht über die Kirche geben. Aus der Staatskirche wurde daher nichts anderes als eine nationale Volkskirche.

Die Hauptunterschiede der Trennung zwischen Staat und Kirche am 1. Januar 2000 zeigen sich vor allem darin, dass die Abgaben an die Svenska Kyrkan keine Steuern mehr sind, sondern eine Mitgliedsabgabe gelten, dass die schwedische Kirche Eigentum besitzen kann und dass sie nicht mehr Einwohnermeldeamt tätig ist. Aber nach wie vor ist die Svenska Kyrkan die einzige volks-nationale Kirche, die, unter anderem, auch über nahezu alle Friedhöfe verfügt und daher allen anderen religiösen Gemeinden des Landes indirekt übergeordnet wurde.


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1. Januar 1929: Cordelia Edvardson und das überlebte Auschwitz 

Copyright: Herbert Kårlin

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