Donnerstag, 27. März 2014

Die schwedisch-dänische Konvention von 1794

Während des Ersten großen Koalitionskrieges von 1792 und 1797 war die Gefahr bedeutend, dass auch die nordischen Länder mit in die Auseinandersetzungen verstickt wurden, was Dänemark und Schweden mit Hilfe der Konvention vom 27. März 1794 vermeiden wollten, auch wenn es den beiden Ländern dabei weniger darum ging die Teilnahme am Krieg zu vermeiden, sondern darum, dass der Handel fortgesetzt werden konnte. Für Schweden bedeutete es zudem, dass damit Russland, zumindest 15 Jahre lang, davon abgehalten wurde, das schwedische Finnland anzugreifen.

Der Vertrag mit 14 Punkten zielte sowohl auf einen gemeinsamen Handel, als auch eine gemeinsame Verteidigung der beiden Länder, was natürlich bedeutete, dass der Schutz der Ostsee im Vordergrund stand und sich beide Ländern dazu verpflichteten Handelsfahrten mit gemeinsamen Kriegsschiffen zu begleiten. Ausgenommen von dieser Konvention waren allerdings die Staaten, die Schweden und Dänemark in Deutschland besaßen, da diese mit größter Wahrscheinlichkeit in kriegerische Handlungen verstrickt werden sollten.

Die gemeinsame Verteidigung und der Bau von Fregatten, die in der Konvention von 1794 vorgesehen waren, gehörten in gewisser Weise bereits zu früheren Plänen der beiden befreundeten Länder und scheiterten bis dahin an der finanziellen Lage Schwedens. Auch nach Abschluss des neuen Freundschaftsvertrages hatte Schweden kaum die Mittel Schiffe bauen zu lassen. Dieses Manko wurde nun jedoch dadurch ausgeglichen, dass der König private Geldgeber suchte denen die Ehre und die Selbständigkeit Schwedens wichtig waren. In der Tat wurden dadurch jedoch Adelige und Wirtschaftsunternehmer indirekt dazu gezwungen Anteile an der Kriegsmarine zu erwerben.


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Copyright: Herbert Kårlin

Der Botanaische Garten in Göteborg

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